Ein ehrgeiziges Stockcar-Rennen in Westerflach sorgte kürzlich für Aufregung und Diskussionen in der Region. Am 19. und 20. Juli fanden sich rund 3000 Zuschauer auf einem Stoppelfeld ein, um die Viertauflage des Events zu genießen. Fast 150 Teilnehmer waren angereist, manche sogar bis zu 200 Kilometer weit, um dabei zu sein. Abteilungsleiter Martin Werz durfte sich über den großen Ansturm freuen und zeigte sich mehr als zufrieden mit der Durchführung des Rennens. Doch hinter den Kulissen braute sich ein Sturm zusammen.
Ein Bürger aus dem Landkreis Biberach erhob schwere Vorwürfe gegen die Veranstalter, die Teilnehmer und sogar die Genehmigungsbehörden. Der Kern der Beschwerde dreht sich um angeblich fehlende umweltrechtliche Erlaubnisse und einen Verstoß gegen den Paragrafen 326 des Strafgesetzbuches, der sich mit unerlaubtem Umgang mit Abfällen befasst. Der Ankläger stellte eine Strafanzeige, in der sowohl die Veranstalter als auch der Landwirt, der die Fläche zur Verfügung stellte, ins Visier genommen wurden. Interessanterweise erfuhr Werz von dieser Anzeige nur auf Nachfrage und erhielt zuvor keine Benachrichtigung über die laufenden Ermittlungen.
Ermittlungen und deren Ergebnis
Die Staatsanwaltschaft Ravensburg schritt ein und leitete ein Verfahren gegen Unbekannt ein. Am 1. Oktober wurde jedoch festgestellt, dass die Ermittlungen eingestellt werden mussten. Den Fahrzeugen, die den Reglementsvorgaben entsprachen, wurde nicht der Status von Abfall zugeordnet, was eine Voraussetzung für den erhobenen Vorwurf ist. Diese Entscheidung deckt sich mit einem ähnlichen Ergebnis eines Stockcar-Rennens in Eberhardzell, das Ende August stattfand.
Martin Werz stellte klar, dass bei der Veranstaltung alle erforderlichen Auflagen erfüllt wurden und dass bereits die Vorbereitungen für die fünfte Auflage des Rennens am 25. und 26. Juli 2026 in vollem Gange sind. Lediglich die Fläche kann aufgrund der Fruchtfolge noch nicht finalisiert werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Umweltrechtliche Verstöße können in Deutschland in zwei Kategorien unterteilt werden: Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Während Ersteres mit Bußgeldern geahndet werden kann, drohen Letzterem Geld- oder Freiheitsstrafen. Die Einordnung als Ordnungswidrigkeit oder Straftat erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Beispielsweise sind Umweltordnungswidrigkeiten in verschiedenen Gesetzen, wie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz oder Wasserhaushaltsgesetz, verankert. Diese müssen unter Umständen von der zuständigen Behörde in einem Bußgeldbescheid festgelegt werden, wobei Bußgeldkataloge Richtwerte bieten, aber keine Blanko-Garantien darstellen. Wer mehr Hintergrundwissen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen sucht, findet ausführliche Informationen beim Umweltbundesamt und beim IWU e.V. über die Umweltordnungswidrigkeiten im Umweltrecht.
Zusammenfassend bleibt abzuwarten, welche weiteren Entwicklungen sich rund um das Stockcar-Rennen in Westerflach ergeben und ob die nächsten Veranstaltungen ohne weitere rechtliche Komplikationen über die Bühne gehen können.