Berentzen kämpft: Berufung gegen das umstrittene Mio Mio-Urteil!

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Berentzen geht gegen ein Urteil des Landgerichts München in Berufung, das das Design seiner Mio Mio Flasche verbietet.

Berentzen geht gegen ein Urteil des Landgerichts München in Berufung, das das Design seiner Mio Mio Flasche verbietet.
Berentzen geht gegen ein Urteil des Landgerichts München in Berufung, das das Design seiner Mio Mio Flasche verbietet.

Berentzen kämpft: Berufung gegen das umstrittene Mio Mio-Urteil!

Im Rechtsstreit zwischen der Paulaner Brauerei und Berentzen in Bezug auf das Design der Mio Mio Cola+Orange gibt es neue Entwicklungen. Das Landgericht München hat entschieden, dass Berentzen seine Flaschenmischung nicht mehr im aktuellen Design vertreiben darf. Dies stellte einen weiteren Rückschlag für das Unternehmen dar, da es sich bereits um das dritte erfolgreiches Verfahren handelt, das Paulaner gegen vergleichbare Produkte anstrengt. Laut Schwäbische.de ist Berentzen in Berufung gegangen, da die Begründung des Urteils in Niedersachsen auf Unverständnis stößt.

Berentzen-Chef Oliver Schwegmann äußerte auf LinkedIn, dass das Urteil „lebensfremd“ sei und verwies darauf, dass selbst erfahrene Markenrechtsexperten die Entscheidung nicht nachvollziehen können. Er bemängelte auch, dass der Lebensmitteleinzelhandel ohnehin viele Produkte mit ähnlichen Farbgestaltungen anbietet. Besonders betont wurde, dass es in diesem Fall nicht um Verwechslungsgefahr, sondern um die mögliche Assoziation der Kunden zwischen den Produkten gehe.

Der Hintergrund der Klage

Die Klage von Paulaner bezieht sich auf das geschützte Design seiner „Spezi“-Flasche, das in den Farben gelb, orange, rot, pink und lila auftritt. Paulaner fürchtet, dass Ähnlichkeiten in der Gestaltung der Mio Mio-Flasche die Wiedererkennbarkeit der eigenen Marke gefährden könnten. Die Entscheidung des Landgerichts brachte mit sich, dass Berentzen den Verkauf des Produkts im besagten Design einstellen muss und zudem mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro rechnen muss. Zusätzlich ist Berentzen verpflichtet, alle bereits produzierten Flaschen zu vernichten und Schadenersatz zu leisten, wie LTO.de berichtet.

Im Verfahren argumentierte Berentzen, dass die farbenfrohe Gestaltung bei Cola-Mix-Getränken nichts Ungewöhnliches sei und die Verbraucher die Produkte nicht verwechseln würden. Dabei verwies man auf die Inspiration für das Design, die aus einer Tapete im ehemaligen Studentenzimmer des Marketingchefs stammen soll. Diese persönliche Anekdote fand jedoch bei den Richtern kein Gehör.

Ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen

Die aktuelle Diskussion um das Designrecht ist Teil eines größeren Trends. Unternehmen sollten ihre Schutzstrategie für Designs überprüfen, insbesondere angesichts laufender EU-Reformen. Laut b2.legal gibt es im Jahr 2025 bedeutende Änderungen, die das Designrecht betreffen. Eine der Änderungen beinhaltet die Möglichkeit, digitale und animierte Designs stärker zu schützen. Diese Entwicklungen könnten für Unternehmen, die im Bereich der Produktgestaltung tätig sind, von großer Bedeutung sein.

Die Entscheidung im Fall Berentzen und Paulaner verdeutlicht, wie wichtig es ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen im Markenrecht im Auge zu behalten. Das Urteil ist durch die Berufung zunächst nicht rechtskräftig, und die nächste Instanz wird bald entscheiden, ob das aktuelle Urteil Bestand hat oder ob Berentzen erneut aufatmen kann.