Schock-Prozess in Tettnang: Gewaltverbrechen endet mit glimpflichem Urteil!
Hauptverhandlung im Bodenseekreis: Prozess gegen vier Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung in Tettnang endet überraschend.

Schock-Prozess in Tettnang: Gewaltverbrechen endet mit glimpflichem Urteil!
Am 5. November 2025 fand im Rittersaal des Neuen Schlosses in Tettnang eine überraschende Verhandlung im Fall einer gewalttätigen Auseinandersetzung in der Habichtgasse statt. Diese historische Stätte, normalerweise Schauplatz für Konzerte und Feste, wurde für die Hauptverhandlung des Amtsgerichts genutzt. Vier Angeklagte aus dem Bodenseekreis standen im Rampenlicht, beschuldigt der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung gemäß Paragraf 224 des Strafgesetzbuchs. Der Vorfall, der sich im September 2020 zutrug, hatte schwerwiegende Folgen für den Geschädigten, einem 39-jährigen Mann, der unter anderem Verletzungen im Gesicht, mehrere gebrochene Rippen und eine Platzwunde am Kopf erlitten hatte.
Der Streit begann, als der Geschädigte zusammen mit zwei Begleitern bewaffnet mit Teleskopschlagstöcken, einem Messer und möglicherweise einer Schusswaffe die Angeklagten aufsuchte. Hintergrund der Auseinandersetzung könnte ein vorhergehender Vorfall sein, bei dem ein Angeklagter mit einem Baseballschläger angegriffen wurde. Dieser Kontext verdeutlicht die aufgestaute Konfliktsituation, die schließlich in der brutalen Schlägerei endete. Wie Südkurier berichtet, empfahl die Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen eine Auflage von 3000 Euro einzustellen, da die Tat mittlerweile mehr als fünf Jahre zurückliegt und die Erinnerungen der Zeugen ungewiss sind.
Ein unerwarteter Verlauf
Die Verteidiger der Angeklagten äußerten Unmut über die Höhe dieser Auflage, zumal zwei der Angeklagten Bürgergeld beziehen. Doch die Schwere der Verletzungen des Geschädigten stand im Raum. Der Staatsanwalt betonte die Arbeitsfähigkeit der Angeklagten, während die Diskussion um die Verfahrenseinstellung an Fahrt gewann. Schließlich einigten sich alle Parteien darauf, dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft zuzustimmen. Die Angeklagten müssen innerhalb von sechs Monaten die 3000 Euro in Raten begleichen, wobei einer von ihnen lediglich 1000 Euro zahlen und den Rest in Sozialstunden ableisten kann.
Eine wichtige Information bleibt jedoch: bei Nichteinhaltung dieser Auflagen droht die Wiederaufnahme des Verfahrens. Für zwei Angeklagte könnte das ernsthafte Konsequenzen haben, da sie bereits vorbestraft sind.
Körperverletzungen im Trend?
Das Thema Körperverletzung ist nicht nur in dieser Gerichtsverhandlung aktuell. Laut einer Statistik des Bundeskriminalamts zeigt sich ein besorgniserregender Trend: Die Zahl der polizeilich erfassten Fälle von Körperverletzung in Deutschland hat in den letzten Jahren zugenommen. Die Daten aus der Studie von Statista decken den Zeitraum von 2014 bis 2024 ab und spiegeln wider, dass die Gesellschaft vor einer Herausforderung steht, wenn es um Gewaltprävention und -bewältigung geht.
In einem Umfeld, das von solchen Konflikten geprägt ist, bleibt zu hoffen, dass sowohl Gerichte als auch Gesellschaft Wege finden, um gewaltsame Auseinandersetzungen in Zukunft zu vermeiden. Denn wie der Fall aus Tettnang zeigt, sind die Folgen von Auseinandersetzungen nicht nur für die direkt Beteiligten katastrophal, sondern wirken sich auf die gesamte Gemeinschaft aus.