Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald findet am Montag, den 9. März, von 18 bis 19.30 Uhr eine wichtige Online-Infoveranstaltung zur Heizungserneuerung statt. Diese wird vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald in Zusammenarbeit mit der Energieagentur Regio Freiburg organisiert. Die Veranstaltung richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Wohnnebenkosten senken möchten und mehr über die Möglichkeiten des Heizungstauschs erfahren möchten. Geplant sind Informationen zu verschiedenen Optionen wie Wärmepumpen, Holzpellets, Solarthermie und dem Anschluss an ein Wärmenetz. Zudem stehen unabhängige Energieberater zur Verfügung, die über gesetzliche Vorgaben und Fördermöglichkeiten informieren und Zeit für individuelle Fragen eingeplant ist. Die Teilnahme ist kostenfrei, jedoch ist eine Anmeldung über die Website des Landratsamtes erforderlich. Weitere Informationen finden Sie in der Quelle.

Fördermöglichkeiten für Heizungserneuerungen

Wem die Teilnahme an der Online-Veranstaltung nicht genug ist, der kann sich auch über die verschiedenen Fördermöglichkeiten informieren, die von der KfW bereitgestellt werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden Einfamilienhäusern oder Mehrfamilienhäusern in Deutschland sind. Auch Eigentümer von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften können sich, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden, um Fördermittel bewerben. Wohnungseigentümergemeinschaften selbst sind ebenfalls antragsberechtigt, wenn sie Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum durchführen.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen: Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und ihre Gesellschafter, die im Grundbuch eingetragen sind, sind nicht antragsberechtigt. Privatpersonen, die als GbR eine Wohnimmobilie besitzen, können ihren Antrag in der Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude stellen. Vor der Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen abgeschlossen werden, der bestimmte Bedingungen erfüllt. Privatpersonen stehen zudem zwei Formen der Finanzierung zur Verfügung: ein Zuschuss und ein Ergänzungskredit. Mehr dazu finden Sie in der Quelle.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Zuschüsse der Bundesregierung für den Austausch von Öl- oder Gasheizungen gegen Systeme mit erneuerbaren Energien. Diese Zuschüsse können ebenfalls bei der KfW beantragt werden, die sowohl Zuschüsse als auch Ergänzungskredite für Heizungserneuerungen anbietet, sofern eine Zusage für einen Zuschuss vorliegt. Auch das BAFA gewährt Zuschüsse für die Errichtung, den Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen.

Die Grundförderung beträgt 30 Prozent für alle förderfähigen Heizungsanlagen, und es sind zusätzliche Boni möglich. Neben dem Heizungsaustausch werden auch Maßnahmen wie Dämmung, einbruchsichere Fenster oder ein barrierefreier Hauseingang gefördert. Die Kombination mehrerer Programme zur optimalen Nutzung öffentlicher Fördermittel ist ebenfalls möglich. Die Reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Anträge können über das KfW-Kundenportal oder das BAFA-Benutzerkonto gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie in der Quelle.