Der Prozess um die Entführung der Block-Kinder geht in die nächste Runde. Am 15. Verhandlungstag, der heute, am 7. Oktober 2025, angesetzt ist, werden die Erklärungen der Verteidiger zu den Aussagen der Eltern erwartet. Besonders im Fokus steht dabei Christina Block (52), die betont, die Entführung ihrer eigenen Kinder nicht in Auftrag gegeben zu haben. Ihr Ex-Mann, Stephan Hensel (51), schildert hingegen eindrücklich die Ereignisse der Silvesternacht 2023/24, als seine Kinder entführt wurden. Während dieser Nacht wurde Hensel von mehreren maskierten Männern zu Boden gebracht und geschlagen, was zu einem Wettlauf gegen die Zeit führte, um die Kinder in Sicherheit zu bringen.

In einem emotionalen Bericht hebt Hensel hervor, dass seine Familie in Dänemark sich zuvor von Christina Block verfolgt und bedroht fühlte. Dies wirft einen Schatten auf die familiären Verhältnisse und den langen Sorgerechtsstreit, der letztlich zu dieser dramatischen Tat führte. Am Gerichtstermin sind vier Zeugen geladen, drei davon aus Dänemark sowie ein Mitarbeiter einer Autovermietung, die bei den Ereignissen eine Rolle spielten. Deutlich wird: Die Rückholaktion der Kinder wurde von einer israelischen Sicherheitsfirma koordiniert, deren Engagement in diesem Fall von Belang ist.

Minutiöse Planung der Entführung

Wie n-tv berichtet, zeichnen sich die Erzählungen eines Mitangeklagten, Tal S., durch eine minutiöse Planung der Entführung aus. Tal S. und der Chef der Sicherheitsfirma geben an, zuvor für den israelischen Geheimdienst Mossad gearbeitet zu haben. In der Silvesternacht attackierten mehrere maskierte Männer Hensel, um dessen Kinder zur Mutter nach Deutschland zu bringen. Letztendlich wurden die Kinder der Polizei übergeben, während die Hintergründe der Entführung eng mit einem Sorgerechtsstreit verknüpft sind. Die Verteidiger von Christina Block argumentieren, dass die Aussagen von Tal S. ihre Unschuld belegen, da sie in die Planung nicht eingebunden gewesen sei.

Der Prozess beleuchtet auch, welchen Einfluss internationale Vorgaben auf solche Familiensituationen haben können. Das Bundesamt für Justiz erläutert, dass Verfahren zur Rückführung entführter Kinder durch internationale Rechtsvorschriften geregelt sind. Hierzu zählen die Brüssel II b-Verordnung sowie das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ). Diese Regelungen bieten eine rechtliche Grundlage für das Vorgehen von Elternteilen im Falle einer Kindesentführung ins Ausland, wobei das Wohl des Kindes immer im Vordergrund steht.

Wie geht es weiter?

Die Verhandlung wird weiterhin von einem intensiven Austausch über die Vorfälle in Dänemark geprägt sein. Auch die mögliche Einvernahme der Kinder als Zeugen steht zur Debatte, sodass unklar bleibt, ob diese unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen wird. Tal S., der aktuell in Untersuchungshaft sitzt, hat sich bereits zu seiner Beteiligung bekannt und um Entschuldigung gebeten. Die Zerwürfnisse innerhalb der beteiligten Familien scheinen tief zu sitzen, und die kommenden Tage werden klären müssen, wie es mit dem Sorgerecht und der gemeinsamen Verantwortung nach der Entführung weitergeht. Die Schlinge zieht sich zusammen, während sich der Prozess in die nächste Phase begibt.