Ab dem 1. Juli 2026 wird das Einreichen der Steuererklärung für Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg deutlich einfacher und schneller. Mit der neuen Funktion „okELSTER“ in der App „MeinELSTER+“ können Steuerpflichtige ihre Erklärungen mit nur einem Klick an das Finanzamt übermitteln. Diese Innovation wird es ermöglichen, dass viele Daten nicht mehr manuell eingegeben werden müssen, was den Prozess erheblich beschleunigt und vereinfacht. Zudem wird die gesamte Abwicklung digital, sicher und papierlos sein. Wie die Pressemitteilung des Ministeriums für Finanzen in Baden-Württemberg berichtet, können ledige Personen ohne Kinder, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder Rentenzahlungen haben, diese Funktion nutzen, vorausgesetzt, sie besitzen ein gültiges ELSTER-Konto. [Quelle]
Die App „MeinELSTER+“ ermöglicht bereits jetzt die digitale Erfassung und Sammlung von Belegen. Mit der Einführung von „okELSTER“ wird eine vorausgefüllte Steuererklärung erstellt, die auf bereits bei den Finanzbehörden vorliegenden Daten basiert. Nutzer können die Erklärung nach einer kurzen Prüfung auf Richtigkeit direkt absenden. Anpassungen, wie das Hinzufügen fehlender Daten oder das Ändern falscher Angaben, sind ebenfalls in der App möglich. Diese Funktionen sollen nicht nur den Steuerpflichtigen zugutekommen, sondern auch die Arbeit der Finanzbehörden erleichtern, indem viele Schritte automatisiert ablaufen. [Quelle]
Digitalisierung der Steuererklärung
Die Einführung von „okELSTER“ ist Teil einer größeren Strategie zur Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltungsprozesse in Baden-Württemberg. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und den Bürgerinnen und Bürgern einen einfacheren Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen zu ermöglichen. Dabei wird das Steuerportal ELSTER von allen Bundesländern gemeinsam verantwortet, was eine einheitliche Handhabung und Nutzung garantiert.
Im Rahmen der Digitalisierung wird ab 2026 auch die Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf zur Regel. Der Deutsche Bundestag hat im Gesetzentwurf zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes Änderungen vorgenommen, die es ermöglichen, dass Steuerpflichtige bei elektronischer Steuererklärung nicht automatisch einen digitalen Steuerbescheid erhalten. Dies bleibt im Ermessen des jeweiligen Finanzamts. Zudem wird die Einwilligung zur digitalen Bekanntgabe ab 2026 nicht mehr erforderlich sein, es sei denn, ein Antrag auf postalische Bekanntgabe wird gestellt. [Quelle]
Die Funktion „okELSTER“ startet also im Sommer 2026 und wird zunächst einem begrenzten Personenkreis zugänglich sein. Eine spätere Ausweitung des Angebots auf weitere Personengruppen ist jedoch geplant. Dies könnte eine bedeutende Erleichterung für viele Steuerpflichtige darstellen und den Weg für eine vollständig digitale Steuererklärung ebnen.