Heute ist der 12.02.2026 und in Freiburg im Breisgau brodelt es derzeit im Umfeld des SC Freiburg. Die Ermittlungen bezüglich Unregelmäßigkeiten bei den Sozialversicherungsbeiträgen von Ordnern sind abgeschlossen. Dabei mussten zwei Verantwortliche des Vereins jeweils eine Geldstrafe von 4.000 Euro zahlen. Ende November 2024 kam es zu Durchsuchungen im Umfeld des SC Freiburg sowie beim EHC Freiburg, wobei der Tatverdacht auf das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt fiel. Ein zentraler Mitarbeiter des SC-Ordnungsdienstes hatte über drei Jahre hinweg mehr als doppelt so viele Stunden gearbeitet, als vertraglich vereinbart, was dem Sozialversicherungsträger ein Minus von rund 8.500 Euro einbrachte. Zudem erhielt der Ordner nicht den Mindestlohn, und der SC Freiburg soll diese Überstunden geduldet haben. Die Staatsanwaltschaft bestätigte allerdings keinen systematischen Betrug bei der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen, und das Verfahren wurde eingestellt, da der Verein umfassend mit den Behörden kooperierte. Der EHC Freiburg wurde in den Ermittlungsergebnissen nicht erwähnt, und der Gesamtkomplex ist noch nicht vollständig abgeschlossen, auch wenn bei Spielen des EHC oft dieselben Ordner wie beim SC Freiburg zum Einsatz kommen. Für detaillierte Informationen können Sie diesen Artikel lesen.

Ermittlungen und Kooperation

Der SC Freiburg hat in einer Stellungnahme klargestellt, dass gegen den Verein selbst keine Ermittlungen geführt werden. Stattdessen ist der Verein aufgrund einer Drittdurchsuchung im Bereich der Ordnerräumlichkeiten an einem Verfahren beteiligt. Hintergrund der Ermittlungen ist eine bekannte „Privatfehde“ zwischen einem aktuellen Mitarbeitenden im Ordnerbereich und zwei ehemaligen Mitarbeitenden. Gegen andere Personen aus dem Verein wurden bislang keine Vorwürfe erhoben. Der SC Freiburg zeigt sich irritiert über die Art und den Umfang der behördlichen Ermittlungsführung, betont aber gleichzeitig seine umfassende Kooperation mit den Behörden und unterstützt aktiv die Aufklärung des Sachverhalts. In diesem Zusammenhang hat der Verein die Ermittlungsbehörden auf eine beanstandungsfreie Sozialversicherungsprüfung für die letzten drei Jahre im Oktober 2024 hingewiesen. Wer mehr über die Stellungnahme des Vereins erfahren möchte, findet weitere Informationen hier.

Ausblick und weitere Zusammenhänge

Die Situation rund um die Ermittlungen beim SC Freiburg wirft nicht nur Fragen zur internen Organisation auf, sondern beleuchtet auch die Herausforderungen, denen Sportvereine heutzutage gegenüberstehen. Die Einhaltung von Arbeitsrecht und Sozialversicherungsbeiträgen ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein Zeichen für Fairness und Transparenz im Sport. Diese Thematik könnte in Zukunft nicht nur für den SC Freiburg, sondern für viele andere Vereine von Bedeutung sein, da immer mehr Augenmerk auf die Arbeitsbedingungen innerhalb der Sportbranche gelegt wird. In diesem Sinne bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickeln wird und ob sich daraus möglicherweise neue Standards für die Branche ergeben.