Junger Kater in Ahldorf gerettet: Aussetzen kann bestraft werden!

Junger Kater in Ahldorf gerettet: Aussetzen kann bestraft werden!
Am 8. Juni wurde in Horb-Ahldorf ein junger Kater in einer Transportbox entdeckt. Das Tier war durchnässt und verängstigt, mit keinerlei Wetterschutz. Shocks reelten durch die Nachbarschaft, denn niemand kannte den Kater oder wusste, wie er dorthin gekommen war. Tierschützer vermuten, dass er ausgesetzt wurde, was nicht nur ein trauriges Schicksal ist, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Der Schwarzwälder Bote informiert, dass das Aussetzen von Haustieren in Deutschland laut Tierschutzgesetz (§ 3) explizit verboten ist. Dies könnte als Tierquälerei (§ 17) geahndet werden, insbesondere wenn das Tier leidet oder stirbt.
Die Strafen für das Aussetzen können beachtlich sein: Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren drohen. In weniger schweren Fällen wird das Austauschen als Ordnungswidrigkeit (§ 18) betrachtet und kann mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Dies sind alarmierende Zahlen, und dennoch bleibt die Realität oft weit entfernt von solch strengen Maßnahmen. In vielen Fällen können die Täter einfach nicht ermittelt werden, sodass die Strafen in der Praxis milder ausfallen.
Rechtliche Grundlagen und Mehr
Gemäß Tierim Recht ist es strafbar, ein im Haus oder Betrieb gehaltenes Tier auszusetzen oder zurückzulassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob dem Tier tatsächlich etwas passiert oder nicht; entscheidend ist lediglich, dass das Tier aus einer sicheren in eine gefährliche Situation geführt wird. Als Täter gelten all jene, die ein Tier in ihrer Obhut haben, sei es der Eigentümer, ein Tiersitter oder sogar Tiereignende, die unrechtmäßig ein Tier in ihren Besitz nehmen.
Die häufigsten Gründe für solch fatale Entscheidungen sind oft Überforderung, falsche Erwartungen, Allergien oder sogar der Tod des Halters. Wie Verivox schreibt, sollte jeder Tierhalter für das Wohlergehen seines Haustieres verantwortlich sein. Aussetzen ist nicht etwa die einzige Option. Vielmehr gibt es Alternativen wie die Abgabe im Tierheim, wo oft Kosten entfallen, insbesondere in finanziellen Schwierigkeiten.
Was tun bei Funden?
Wenn Sie ein Tier in einer ähnlichen Situation finden, ist es wichtig, richtig zu handeln. Bei verwahrlosten Tieren sollte der Verdacht auf Aussetzung nicht ignoriert werden. Im Falle herrenloser Hunde ist es sinnvoll, zunächst abzuwarten, ob der Eigentümer erscheint. Falls nicht, sollte die Polizei informiert werden, um dem Tier zu helfen.
Zusammengefasst ist es von größter Bedeutung, die Verantwortung, die wir mit der Aufnahme eines Haustieres übernehmen, ernst zu nehmen. Gerade zur Urlaubszeit steigt die Zahl ausgesetzter Tiere dramatisch. Hinweise zu dem Fall des angeschlossenen Katers können beim Tierschutzverein Horb oder der Polizei gegeben werden, um ihm schnellstmöglich zu helfen.