Die Bürgermeisterwahlen im Landkreis Göppingen werfen ihre Schatten voraus. Am 14. Januar 2026 sind die Vorbereitungen für die bevorstehenden Wahlen in vollem Gange. Laut Filstalwelle finden in diesem Jahr in mehreren Kommunen Wahlen statt, die besonders interessant für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises sind.

Zuerst in Eschenbach wird die Kandidatenvorstellung am 15. Januar um 19 Uhr in der Technotherm-Halle stattfinden. Die Bürgermeisterwahl selbst ist für den 25. Januar angesetzt, und sollte es keine klare Mehrheit geben, wird eine Stichwahl am 8. Februar abgehalten.

Kandidaten und Termine

In Gingen wird am 1. Februar gewählt, wobei Marius Hick der einzige Kandidat ist. Dies könnte die Wahl zu einer recht unaufgeregten Angelegenheit machen.

Für Böhmenkirch und Wiesensteig stehen die Kandidatenvorstellungen am 27. Februar auf dem Programm, gefolgt von den Wahlen, die beide am 8. März stattfinden. In den beiden Gemeinden sehen wir ebenfalls die Möglichkeit einer Stichwahl, die am 22. März durchgeführt werden könnte.

Amstetten folgt diesem Beispiel; dort findet die Kandidatenvorstellung am 21. Februar in der Aurainhalle statt, und die Wahl ist ebenfalls auf den 8. März angesetzt, mit einer möglichen Stichwahl am 22. März.

Ein weiteres Highlight im Wahlkalender ist die Bürgermeisterwahl in Mühlhausen im Täle, die am 26. April stattfindet. Hier wird die Kandidatenvorstellung am 17. April bewerkstelligt, und auch eine Stichwahl am 10. Mai ist vorgesehen.

Demokratie in Baden-Württemberg

Wie Goeppingen.de informiert, wird in Baden-Württemberg die Wahl des Bürgermeisters in freier, allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl durchgeführt. Dies nicht nur im Landkreis Göppingen, sondern im ganzen Bundesland, wo die Wahlperiode in der Regel acht Jahre beträgt.

Interessanterweise erfolgt die Bürgermeisterwahl unabhängig von der Wahl des Gemeinderats. Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin kann in Baden-Württemberg eine starke Position innehaben, denn ihre Aufgaben umfassen den Vorsitz im Gemeinderat sowie die Leitung der Gemeindeverwaltung. Darüber hinaus sind sie für diverse Aufgaben gemäß Fachgesetzen verantwortlich und vertreten die Gemeinde nach außen.

Ein Blick auf die Wahlen zeigt auch, dass die Bürger berechtigt sind, sich über die nächsten Wahltermine ihrer Gemeinden zu informieren, was die Beteiligung und das Engagement rund um die lokale Demokratie fördert.

Wahlberechtigung und Verfahren

Die Wahlberechtigung beeindruckt durch ihre Vielfalt: Deutsche und EU-Bürger ab 16 Jahre, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen, dürfen ihre Stimme abgeben. Besonders spannend ist die Möglichkeit der Kumulierung und Panaschierung bei der Stimmabgabe – dank dieser Regelungen können die Wählenden bis zu drei Stimmen für Einzelkandidaten abgeben oder Kandidaten aus verschiedenen Vorschlägen zusammenstellen.

Die Bürgermeister und Oberbürgermeister werden direkt vom Volk gewählt. Hier gilt das Prinzip: Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält. Wenn keine Mehrheit erzielt wird, gibt’s eine spannende Stichwahl!

Insgesamt ist das Jahr 2026 ein entscheidendes Jahr für die politische Mitbestimmung im Landkreis Göppingen. Die Bürger sollten sich die Termine merken und aktiv an den Wahlen teilnehmen, um ihre Stimme und Meinung einzubringen.