Bayern wütend: Gehwegparken in Städten - Fußgänger stehen hinten an!
In Heidelberg wird das Parken auf Bürgersteigen nur eingeschränkt toleriert, was teils zu Kritik von Umweltverbänden führt.

Bayern wütend: Gehwegparken in Städten - Fußgänger stehen hinten an!
Immer mehr Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg sind genervt: In vielen Städten wird das Parken auf Bürgersteigen toleriert, obwohl es rechtlich nicht in Ordnung ist. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) macht darauf aufmerksam, dass das Gehwegparken nicht nur rechtswidrig, sondern auch eine massive Behinderung für Fußgänger darstellt. Besonders für Menschen mit Rollstühlen oder Kinderwagen ist diese Praxis ein echtes Hindernis. Laut der DUH gibt es bundesweit nur 33 von 105 befragten Städten, die klipp und klar angeben, dass sie Gehwegparker grundsätzlich nicht dulden.
Ein Blick auf die aktuellen Gegebenheiten in den Städten zeigt, dass nur Reutlingen in Baden-Württemberg die klare Linie fährt und keine Gehwegparker toleriert. In Pforzheim ist die Situation besonders problematisch: Mit einer Restgehwegbreite von nur 1,40 Metern zählt die Stadt zu den Schlusslichtern, wohingegen Städte wie Freiburg, Mannheim und Ulm zwar das Parken auf Gehwegen dulden, jedoch mindestens 1,50 Meter Platz lassen müssen. In Karlsruhe wird eine Breite von 1,60 Metern gefordert, was zumindest etwas mehr Spielraum für Fußgänger schafft. Dennoch bleibt unklar, wie in Städten wie Heidelberg entschieden wird, wann das Gehwegparken Fußgänger behindert.
Kritik an den Städten wächst
Die Praktiken vieler Städte sind für die DUH inakzeptabel, zumal sie die Empfehlung der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen ignorieren, die mindestens 2,50 Meter breite Gehwege empfiehlt. Der Erlass in Baden-Württemberg, der die pauschale Duldung von illegalem Gehwegparken als rechtswidrig bestätigt, bleibt weitgehend unbeachtet. Die Kritik der DUH richtet sich auch gegen das „pflichtgemäße Ermessen“ in Stuttgart, das diese Problematik nicht ausreichend löst. Die Organisation fordert eine konsequente Ahndung von Gehwegparkern und ein Abschleppen der Fahrzeuge, um die Behinderung zu beseitigen.
In ganz Deutschland wird deutlich, dass der Schutz der Fußgänger ein wichtiges Thema ist. Die Straßenverkehrsordnung sieht grundsätzlich ein Parkverbot auf Gehwegen vor, ausgenommen sind spezielle Verkehrsschilder oder Markierungen. Hierbei ist es bedauerlich, dass so viele Städte diesen wichtigen Aspekt der Verkehrssicherheit nicht ausreichend im Blick haben.
Unterhaltung für jede Gelegenheit
Für alle, die sich nach einer abendlichen Auszeit sehnen und gleichzeitig Vorurteile gegen Gehwegparker und deren Probleme klären wollen, bietet der Abend bei einer guten Serie oder einem tollen Film eine Willkommene Ablenkung von den verkehrpolitischen Herausforderungen unserer Zeit.