Am vergangenen Samstag, dem 22. November, fand im Stadion des 1. FC Heidenheim 1846 ein mit Spannung erwartetes Bundesliga-Heimspiel gegen Borussia Mönchengladbach statt. In diesem Zusammenhang führte das Hauptzollamt Ulm eine nicht-anlassbezogene Überprüfung der Arbeitskräfte im Catering- und Sicherheitsbereich durch. Maßnahmen wie diese sind nicht nur wichtig im Blick auf die Einhaltung von Vorschriften, sondern stärken auch das Vertrauen in die lokale Wirtschaft.
Die Überprüfung zeigt, dass der FCH überwiegend auf eigene Mitarbeiter für das Catering setzt und nur in Ausnahmefällen auf Subunternehmer zurückgreift. Diese Vorgehensweise sei im Einklang mit den bestehenden Vorschriften, wie von fc-heidenheim.de bestätigt wurde. Das Hauptzollamt Ulm betonte in seiner Rückmeldung die gute Kooperation und Organisation des FCH.
Kontrollmaßnahmen im Weitblick
Um den Umfang der Kontrolle zu verdeutlichen, so gab es insgesamt rund 100 Einsatzkräfte, darunter Zöllner, Polizisten und Finanzbeamte, die im Bezirk Ulm tätig waren. Insgesamt wurden 171 Arbeitnehmer in 38 verschiedenen Gaststätten, Imbissen und Restaurants kontrolliert, wie das presseportal.de berichtet. Dabei wurden 71 Verstöße festgestellt, darunter illegale Beschäftigung und Mängel bei der Einhaltung des Mindestlohns. Dies zeigt erneut, wie wichtig Arbeitgeber in der Region die Einhaltung von Vorschriften nehmen müssen.
Insbesondere das Catering- und Sicherheitspersonal beim FCH stand nicht im Fokus von gravierenden Verstößen. Die Kontrolle stellte fest, dass die Feststellungen in diesen Bereichen eher gering waren. Dennoch ist eine hohe Anzahl an überprüften Mitarbeitern zu verzeichnen, was auf ein wachsendes Engagement gegen Schwarzarbeit hindeutet.
Schwarzarbeit und ihre Bekämpfung
Das Thema Schwarzarbeit bleibt weiterhin ein bedeutendes Anliegen für die Gesellschaft. Im Jahr 2024 betrug die Schadenssumme durch illegale Beschäftigung in Deutschland rund 766 Millionen Euro, und es wurden knapp 97.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet, wie aus dem Bericht des bundesfinanzministerium.de hervorgeht. Der FCH zeigt durch seine vorbildliche Praxis, wie man sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen hält und somit zur Bekämpfung von Schwarzarbeit beiträgt.
Die Kontrolle und die Zustimmung des Hauptzollamtes unterstreichen das Bemühen des FCH, sämtliche gesetzlichen Vorgaben bei der Beschäftigung seiner Mitarbeiter zu respektieren. Die anhaltende Kooperation dürfte auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen, um die Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards weiter zu fördern.
Der FCH bedankt sich ausdrücklich bei den Mitarbeitern des Hauptzollamts Ulm für die Zusammenarbeit und sieht die jüngsten Entwicklungen als Ansporn, weiterhin ein gutes Händchen in der Mitarbeiterführung zu haben.