Bundesverfassungsgericht kippt Triage-Regelungen – Alarm in der Medizin!

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Am 4. November 2025 erklärte das Bundesverfassungsgericht Triage-Regelungen für nichtig und griff die Berufsfreiheit der Ärzte an.

Am 4. November 2025 erklärte das Bundesverfassungsgericht Triage-Regelungen für nichtig und griff die Berufsfreiheit der Ärzte an.
Am 4. November 2025 erklärte das Bundesverfassungsgericht Triage-Regelungen für nichtig und griff die Berufsfreiheit der Ärzte an.

Bundesverfassungsgericht kippt Triage-Regelungen – Alarm in der Medizin!

Am 4. November 2025 hat das Bundesverfassungsgericht eine weitreichende Entscheidung getroffen: Die Regelungen zur Triage im Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurden für nichtig erklärt. Diese Entscheidung kam nach zwei Verfassungsbeschwerden, die von Fachärztinnen und Fachärzten aus der Notfall- und Intensivmedizin eingereicht wurden, und betrifft die Zuteilung von Ressourcen in kritischen medizinischen Situationen.

Das Gericht stützt sich auf den Grundgedanken, dass die Vorgaben des § 5c IfSG unvereinbar mit dem Grundgesetz sind. In seiner Urteilsbegründung stellte es fest, dass die Regelungen einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Berufsfreiheit der Ärzt:innen darstellen. Besonders in der Corona-Pandemie, als vollbesetzte Intensivstationen an der Tagesordnung waren, rückte das Thema Triage in den Fokus. Die Entscheidung ist ein klarer Hinweis, dass solche Regelungen keine Grundlage im deutschen Recht haben können, da sie die Freiheit von Ärzt:innen einschränken und potenziell zu lebensbedrohlichen Dilemmata führen.

Auftragsverteilung bei Ressourcenmangel

In der Praxis bedeutet Triage, dass medizinisches Personal Prioritäten setzen muss, wenn nicht genug Ressourcen vorhanden sind, um allen Patient:innen angemessen zu helfen. Die neuregelte Vorschrift § 5c hatte versucht, dies gesetzlich zu regeln, wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. Das Gericht entschied mit 6:2 Stimmen, dass diese Regelungen nicht zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten geeignet sind und zudem keine Bundeskompetenz für solche Vorschriften besteht.

Insbesondere wurde mim Blick auf die Vorschrift die Problematik angesprochen, dass die Entscheidung über die Zuteilung von Behandlungsmöglichkeiten letztlich auch darüber entscheiden kann, wer lebt und wer nicht. Dies wirft ethische Fragen auf, die das Gericht ebenfalls in den Mittelpunkt stellte. Bereits 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht kritisiert, dass es an Schutzmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen mangelt, und nun folgt die logische Konsequenz durch die Nichtigkeitserklärung der Triage-Regelungen.

Auswirkungen auf das Gesundheitssystem

Für viele Mediziner:innen könnte diese Entscheidung weitreichende Konsequenzen haben. Während die Ärzte sich in Krisensituationen auf ihr ethnisches Dilemma konzentrieren müssen, fordert das Gericht eine klare rechtliche Basis, die sowohl das Wohl der Patient:innen als auch die Berufsausübung der medizinschen Fachkräfte wahrt. In der Zukunft könnten neue Regelungen an die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden müssen, um solche Konflikte zu verhindern.

Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass die Thematik der Triage nicht neu ist. In der Corona-Krise war sie ein heiß diskutiertes Thema, welches dazu führte, dass Entscheidungen, die in der Vergangenheit getroffen wurden, nun auf den Prüfstand kommen.

In einer Zeit, in der das Gesundheitssystem vor enormen Herausforderungen steht, ist es wichtig, dass die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz von Ressourcen klar und nachvollziehbar sind. Der heutige Beschluss des Bundesverfassungsgerichts schafft nun Klarheit und gibt Ärzt:innen den Raum, unmenschliche Entscheidungen zu vermeiden.

Für weitere Informationen zu dieser Entscheidung lesen Sie bei bundesverfassungsgericht.de oder auf newstime.joyn.de.