In einer richtungsweisenden Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht drei Asylbewerbern das Recht zugesichert, die vor ihrer Festnahme in Abschiebehaft genommen wurden. Diese Entscheidung, die am 28. Oktober 2025 veröffentlicht wurde, verdeutlicht deutlich, dass das Grundrecht auf Freiheit der Person gewahrt werden muss. Das Gericht stellte fest, dass alle drei Festnahmen ohne vorherige richterliche Anordnung erfolgten, was einen Verstoß gegen die Verfassung darstellt. Diese Thematik wird nicht nur als rechtliche Frage betrachtet, sondern berührt auch die grundgesetzlichen Prinzipien, die in Deutschland verankert sind. Die FAZ berichtet, dass die Verfassungsrichter in ihren Urteilen klar machen, dass ein Haftantrag stets vorher von einem Richter genehmigt werden muss.

Die Urteilsfälle umfassen unter anderem eine Slowakin, die in Deutschland lebte, bis ihre Abschiebung aufgrund mehrfacher Straftaten geplant wurde. Die Ausländerbehörde beantragte am 19. August 2020 die Abschiebehaft, doch die Frau wurde erst am 25. August in Gewahrsam genommen und vor einen Richter gebracht. Ihre Abschiebung fand schließlich am 3. September 2020 statt. Auch zwei Eritreer, ein Mann und eine Frau, waren betroffen. Ihre Asylanträge wurden in Deutschland gestellt, jedoch hätte Italien für die Bearbeitung zuständig sein müssen. Mehrere Überstellungsversuche scheiterten, und auch sie wurden ohne vorherige richterliche Anordnung in Gewahrsam genommen.

Richterliche Anordnungen sind Pflicht

Das BVerfG hat die Festnahme von Personen zur Abschiebung als verfassungswidrig eingestuft. Dies geschah in mehreren Verfahren, die namentlich als LTO erläutert werden. Im Fall der Slowakin, die seit 1997 in Deutschland lebte, wurde die richterliche Anordnung im Vorfeld der Festnahme verpasst. Der Fall zeigt, dass die Behörden versäumten, einen Richter rechtzeitig zu erreichen, obwohl dies möglich gewesen wäre. Der erlassene Haftbeschluss für die Eritreerin eine Stunde nach ihrer Festnahme war unzureichend. Das Gericht mahnt, dass nachträgliche Anordnungen nur ausnahmsweise und unter sehr strengen Bedingungen zulässig sind.

Für die ergriffenen Maßnahmen und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sind die Fachgerichte in der Verantwortung. Das Verfassungsgericht kritisierte, dass keine ausreichenden Anstrengungen unternommen wurden, um eine rechtzeitige richterliche Entscheidung zu erlangen. Insbesondere verwies das Gericht auf die Wichtigkeit, dass es keine „allgemeinen Dienstzeiten“ für Richter geben sollte, um die Erreichbarkeit zu gewährleisten, wie genannt wird.

Diese rechtlichen Auseinandersetzungen werfen ein Licht auf die Debatte um die Abschiebepolitik in Deutschland. Während die Politik verstärkt auf Abschiebungen setzt, ist ein verantwortungsvoller Umgang mit den Grundrechten der Betroffenen unerlässlich. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung klargestellt, dass der Schutz von Grundrechten oberste Priorität haben muss, und dass die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen unerlässlich ist.

Die jetzt getroffenen Entscheidungen könnten weitreichende Implikationen für zukünftige Verfahren hinsichtlich der Asylpolitik haben. Die aktuellen Entwicklungen erfordern eine tiefere Reflexion über eine bedarfsgerechte und rechtsstaatliche Vorgehensweise. In vielen Fällen darf der rechtliche Schutz der Einzelnen nicht auf der Strecke bleiben, auch wenn es um komplexe Fragen der Migration geht.