In den letzten Jahren gab es immer wieder Berichte über Gewaltvorfälle in psychiatrischen Einrichtungen. So wurde ein 32-jähriger Patient der forensischen Klinik ZfP Reichenau wegen versuchten Mordes zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, nachdem er einen Pfleger mit einem Elektrokabel gewürgt hatte. Der Pfleger konnte sich jedoch befreien und blieb unverletzt. Das Landgericht Konstanz ordnete die Unterbringung des Patienten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Ein weiterer Vorfall ereignete sich in der Virngrundklinik Ellwangen, wo ein 34-jähriger Mann nach einem Messerangriff auf der Straße eingewiesen wurde. Dort soll er Mitpatienten mit einem Messer angegriffen und teilweise schwer verletzt haben. Auch er muss sich wegen versuchten Mordes und versuchten Totschlags vor dem Landgericht Ellwangen verantworten.
Diese Vorfälle werfen Fragen zur Sicherheit in forensischen Einrichtungen auf. Psychiaterin Roswita Hietel-Weniger betont jedoch, dass es keine wissenschaftlich fundierte Bestätigung für eine Zunahme von Gewalttaten in Psychiatrien gibt. Jan Bulla, der Ärztliche Direktor des ZfP Reichenau, stimmt dem zu und stellt fest, dass die Gewaltfälle in Psychiatrien nicht nachgewiesen zugenommen haben. Psychiatrien setzen auf Schulungen und moderne Ansätze zur Gewaltprävention, einschließlich Deeskalationstrainings für das Personal. Das „Safe-Wards-Modell“ wurde eingeführt, um Konflikte und Zwangsmaßnahmen zu reduzieren. Sicherheit wird durch personelle, organisatorische und bauliche Maßnahmen gewährleistet. Dennoch gab es im jüngsten Vorfall ein Problem: Das Alarmtelefon des angegriffenen Pflegers funktionierte im Notfall nicht, was als seltenes Ereignis eingestuft wurde.
Herausforderungen im Maßregelvollzug
Die Zahl der Patienten in der Forensik steigt kontinuierlich an. Beispielsweise wird im ZfP Reichenau ein Anstieg von 90 Patienten im Jahr 2009 auf 140 im Jahr 2025 prognostiziert. Dieses Wachstum wird unter anderem auf die Akzeptanz von Medikation, Schwierigkeiten in gemeindepsychiatrischen Einrichtungen und Drogenkonsum zurückgeführt. Ein weiterer Faktor ist der steigende Anteil an Menschen mit Fluchterfahrungen, die ein erhöhtes Risiko für psychische Erkrankungen aufweisen. Der rechtliche Rahmen zur Behandlung psychisch Kranker ist eng, was dazu führen kann, dass Patienten nach ihrer Entlassung erneut psychotisch werden.
Die Unterbringungsdauer im Maßregelvollzug variiert stark. Jeder dritte Patient ist länger als zehn Jahre im Maßregelvollzug, oft länger als die verhängte Freiheitsstrafe. 2017 waren rund 6.300 Patienten nach § 63 StGB und etwa 3.900 nach § 64 StGB untergebracht. Die Behandlung zielt auf Besserung und Sicherung ab, wobei etwa zwei Drittel der Patienten resozialisiert werden können. Neun Jahre nach ihrer Entlassung sind 14% der schuldunfähig Untergebrachten erneut straffällig. Bei Patienten mit erheblich verminderter Schuldfähigkeit liegt die Rückfallquote sogar bei 25%.
Reformen und die Zukunft der Forensischen Psychiatrie
Das Thema der Patientenautonomie im Maßregelvollzug hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Rechtliche Entwicklungen stärken die Patientenautonomie, und eine Behandlung gegen den Willen der Betroffenen ist selten geworden. Die Prognoseforschung identifiziert Risikogruppen und Faktoren, die berücksichtigt werden müssen. Externe Gutachten zur Gefährlichkeitsbewertung sind alle drei Jahre erforderlich, und nach sechs Jahren benötigen Patienten eine erneute Bewertung. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Unterbringung nicht unverhältnismäßig ist und die Rechte der Betroffenen gewahrt werden.
Die Behandlung in der forensischen Psychiatrie wird als sinnvoll erachtet, insbesondere bei schizophrenen und psychotischen Patienten. Allerdings sind die Behandlungserfolge bei Persönlichkeitsstörungen und Paraphilien weniger günstig. Auch die Diskussion über die Reform oder Abschaffung des § 64 StGB für suchtkranke Straftäter zeigt, dass der Maßregelvollzug einem stetigen Wandel unterliegt.
Insgesamt zeigt sich, dass der Maßregelvollzug in Deutschland eine wichtige Rolle spielt, um straffälligen psychisch kranken Menschen therapeutische Hilfe zu bieten und sie in die Gesellschaft reintegrieren zu können. Die Herausforderungen sind groß, doch die Fortschritte in der Behandlung und die Verbesserung der Rahmenbedingungen geben Anlass zur Hoffnung. Für viele Betroffene ist der Maßregelvollzug nicht nur eine Form der Unterbringung, sondern ein Schritt auf dem Weg zu einem neuen, besseren Leben.
Für weitere Informationen zu diesem Thema, besuchen Sie bitte die Artikel auf SWR Aktuell, Ärzteblatt und Spektrum.