Konstanzer Anwalt zeigt Dobrindt an: Asylrecht auf dem Prüfstand!

Anwalt Andreas Hennemann aus Konstanz zeigt Innenminister Dobrindt wegen rechtswidriger Zurückweisungen von Asylbewerbern an.
Anwalt Andreas Hennemann aus Konstanz zeigt Innenminister Dobrindt wegen rechtswidriger Zurückweisungen von Asylbewerbern an. (Symbolbild/NAGW)

Konstanzer Anwalt zeigt Dobrindt an: Asylrecht auf dem Prüfstand!

Konstanz, Deutschland - Das Thema Asyl und Migration sorgt in Deutschland weiterhin für hitzige Debatten. Heute berichtete der Konstanzer Anwalt und SPD-Politiker Andreas Hennemann, dass er Strafanzeige gegen den deutschen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sowie gegen Dieter Romann, den Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums, erstattet hat. Hennemann argumentiert, die aktuellen Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den Grenzen seien rechtswidrig und verstießen gegen geltendes Recht. Dabei verweist er auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, das die Zurückweisung von Asylbewerbern in Deutschland bereits als rechtswidrig erklärt hat.

Der Streit um die Zurückweisungen hat tiefe Wurzeln. Dobrindt hatte Anfang Mai 2025 einen Erlass initiiert, der es der Bundespolizei ermöglichen soll, Asylgesuche an den Grenzen ohne Prüfung zurückzuweisen. Dies geschah unter Berufung auf eine Notlagenklausel, die jedoch von vielen Experten als Verstoß gegen die Dublin-Verordnung angesehen wird. Auch das Verwaltungsgericht Berlin hatte in einem jüngsten Urteil deutlich gemacht, dass die Rückweisung von Asylbewerbern nicht ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens stattfinden darf. Dies wurde von der WDR als großes Problem in der Durchsetzung der deutschen Asylpolitik aufgegriffen.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin

Das Urteil des Verwaltungsgerichts, das vom LTO zitiert wird, hat nicht nur eine klare Rechtslage geschaffen, sondern auch die Argumente der Bundesregierung stark in Frage gestellt. So schilderte das Gericht, dass die Zurückweisungen an der Grenze ohne ordnungsgemäße Prüfung der Asylgesuche nicht zulässig seien. Dobrindt apostrophierte das Urteil als „Einzelfallbeschluss“, was Hennemann als Verharmlosung ansieht. Er sieht die Entscheidung des Gerichts als bindend an und fordert, dass Dobrindt und Romann zur Verantwortung gezogen werden.

Das Spannungsfeld um die Migrationspolitik wird auch durch interne Überlegungen bei der Bundesregierung angeheizt. Während Dobrindt an seiner Linie festhält, widmet sich Kanzler Friedrich Merz (CDU) bereits den praktischen Konsequenzen des Urteils. Er hat klargemacht, dass die Rückweisungen im Rahmen des bestehenden europäischen Rechts möglich sind, sieht aber auch die Notwendigkeit, das Thema näher zu beleuchten.

Zukunft der Grenzpolizei in Deutschland

Ein weiterer Aspekt, der die Debatte rund um das Thema Migration aufrüttelt, ist die Forderung nach mehr Personal für die Grenzpolizei. Die Polizeigewerkschaften plädieren für die Einstellung von zusätzlichen 3.000 bis 10.000 Kräften, während auch die Bereitschaftspolizei intensiv im Grenzraum eingesetzt wird. Andreas Roßkopf, der Vorsitzende der Bundespolizei, warnte jedoch, dass die umfangreichen Kontrollen nicht länger aufrechterhalten werden können, sollten nicht bald Lösungen gefunden werden.

Die Situation an den Grenzen bleibt angespannt. Bereits über 1.000 Bereitschaftspolizisten sind im Einsatz, um die Herausforderungen im Rahmen der Migration zu bewältigen. Merz hat angekündigt, die Kontrollen an Binnengrenzen fortzuführen, zumindest bis sich die Lage an den Außengrenzen signifikant verbessert. Ein weiterer Konflikt, der sich aus den aktuellen Entwicklungen abzeichnet, ist der um die rechtlichen Grundlagen, auf die sich die Bundesregierung stützt. Die EU-Rechtslage ist hier klar, und Dobrindts Verweis auf eine Notlage könnte sich als problematisch erweisen.

Insgesamt steht die deutsche Asylpolitik am Scheideweg. Ob die Zurückweisungen rechtlich haltbar sind oder bald der nächste Dominoeffekt in einer eh schon fragilen Migrationslage sein werden, bleibt abzuwarten. Eines ist sicher: Die Diskussion ist noch lange nicht vorbei.

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OrtKonstanz, Deutschland
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