Die Landtagswahl in Baden-Württemberg steht bevor und wird am Sonntag, den 8. März 2026, stattfinden. In diesem Jahr gibt es einige bedeutende Änderungen im Wahlrecht, die sowohl die Wahlberechtigten als auch die Kandidaten betreffen. Die Wahlkreise, die die Grundlage für die Wahl bilden, sind auf insgesamt 70 festgelegt. Jeder dieser Wahlkreise hat sowohl Direktkandidatinnen und Direktkandidaten als auch eine Vielzahl von Parteien, die um die Stimmen der Wählerinnen und Wähler kämpfen.

Eine der größten Neuerungen ist die Einführung eines neuen Wahlrechts, das darauf abzielt, mehr Mitbestimmung für junge Menschen, mehr Vielfalt und Chancen sowie mehr Wahlfreiheit zu schaffen. Bisher hatten die Wahlberechtigten eine Stimme, um einen Wahlkreiskandidaten und dessen Partei zu wählen. Zukünftig werden den Wählerinnen und Wählern jedoch zwei Stimmen zur Verfügung stehen: die Erststimme zur Wahl eines Direktkandidaten und die Zweitstimme zur Wahl einer Partei. Dies soll die Wählerschaft dazu anregen, bewusster und informierter abzustimmen.

Wahlberechtigung und Stimmabgabe

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, einschließlich EU-Bürgerinnen und -Bürger, dürfen nicht an der Wahl teilnehmen. Für die Kandidatur sind Personen ab 18 Jahren berechtigt, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Am Wahltag selbst haben die Wahllokale von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Um an der Wahl teilzunehmen, müssen die Wählerinnen und Wähler ihren Ausweis mitbringen. Die Stimmabgabe erfolgt durch das Ausfüllen eines Stimmzettels, der anschließend in die Urne geworfen wird. Zudem besteht die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Hierbei müssen die Wahlunterlagen rechtzeitig ausgefüllt und fristgerecht zurückgesendet oder bis 18:00 Uhr am Wahltag abgegeben werden.

Die Verteilung der Sitze und Wahlverfahren

Das neue Wahlrecht sieht vor, dass die Sitze im Landtag auf Basis der Erst- und Zweitstimmen verteilt werden. Der Landtag hat eine Regelgröße von 120 Abgeordneten. Eine Partei muss mindestens 5% der Zweitstimmen erhalten, um Sitze zu gewinnen. Dies stellt sicher, dass das Wahlergebnis proportional im Parlament abgebildet wird. Überhangmandate können entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr gemäß dem Zweitstimmenergebnis zusteht. Um das Verhältnis der Zweitstimmen im Parlament zu wahren, werden Ausgleichsmandate vergeben.

Insgesamt treten sechs Parteien zur Wahl an: Partei U, Partei V, Partei W, Partei X, Partei Y und Partei Z. Dabei wird erwartet, dass die Zusammensetzung des Landtags aus den Stimmen der Wählerinnen und Wähler entscheidend darüber bestimmen wird, welche politischen Kräfte die zentralen Fragen zu Bildung, Klimaschutz, innerer Sicherheit und Haushalt in den kommenden Jahren beeinflussen werden.

Für die Wählerinnen und Wähler wird es also nicht nur darum gehen, ihre Stimme abzugeben, sondern auch, sich über die vielfältigen Optionen und die neuen Möglichkeiten, die das Wahlrecht bietet, zu informieren. Weitere Details zur Wahl können auf den Seiten des Landtags Baden-Württemberg nachgelesen werden, die umfassende Informationen über das Wahlrecht und die bevorstehenden Wahlen bereitstellen.

Die bevorstehende Landtagswahl am 8. März 2026 wird somit nicht nur ein wichtiger Termin im politischen Kalender Baden-Württembergs, sondern auch eine Gelegenheit für die Bürgerinnen und Bürger, aktiv an der Gestaltung ihrer politischen Zukunft mitzuwirken.