Heute ist der 9.02.2026 und in Mannheim sorgt ein Pilotprojekt für Aufsehen: Die Breite Straße, die offiziell als Kurzpfalzstraße bekannt ist, wird von zahlreichen Kameras überwacht. Diese Kameras sind mit einer Software ausgestattet, die verdächtige Bewegungen erkennen soll. Ein Ziel des Projekts ist es, als Vorbild für andere Städte und Bundesländer zu dienen. Doch hinter der technischen Fassade liegen erhebliche rechtliche und datenschutzrechtliche Fragen.

Recherchen zeigen, dass an der Rechtsgrundlage der Videoüberwachung, insbesondere am Nordende der Breiten Straße, gezweifelt wird. In Baden-Württemberg ist Videoüberwachung in öffentlichen Arealen nur dann erlaubt, wenn die Kriminalitätsbelastung dort deutlich höher ist als im restlichen Gemeindegebiet. Die Polizei beruft sich auf Fälle von Straßen- und Betäubungsmittelkriminalität, um die Überwachung zu rechtfertigen. Allerdings zeigt die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), dass seit 2017 am Nordende der Breiten Straße keine relevanten Delikte verzeichnet wurden.

Rechtliche Grauzonen und Herausforderungen

Die PKS dokumentiert seit 2005 insgesamt nur elf Fälle von Kriminalität am Nordende, was keine erhöhte Belastung darstellt. Auf Anfrage hat die Polizei auch andere Zahlen vorgelegt, die die Videoüberwachung legitimieren sollen. Diese stammen jedoch aus einer anderen Übersicht, dem Lagebild, das mehr Sachverhalte umfasst als die PKS, die nur bearbeitete und an die Staatsanwaltschaft übermittelte Fälle zählt. Zudem teilen die PKS und das Lagebild die Stadt in unterschiedlich große Bereiche, was die Vergleichbarkeit der Daten erschwert.

Ein weiterer Aspekt der Debatte ist die Einschätzung des Juristen Davy Wang von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, der betont, dass anlasslose Videoüberwachung ohne eine erhöhte Kriminalitätsbelastung rechtswidrig sei. Die Landesdatenschutzbehörde, die für die Kontrolle der Videoüberwachung in Mannheim zuständig ist, befindet sich derzeit in einem Beratungsprozess mit der Polizei. Dies könnte möglicherweise zu weiteren Klärungen in Bezug auf die Rechtmäßigkeit des Projekts führen.

Globale Perspektiven der Videoüberwachung

Im internationalen Vergleich zeigt eine Untersuchung des Berliner Datenschutzunternehmens heyData, dass Videoüberwachung in 21 Städten weltweit, darunter Berlin, Paris und London, unterschiedlich ausgeprägt ist. Der Fokus liegt häufig auf dem Einsatz von KI-gestützten Videoanalysen und Gesichtserkennungssystemen. So hat Peking über 800.000 Kameras, und in Dubai gibt es die höchste Kameradichte mit rund 8.500 Kameras pro Quadratkilometer. In Deutschland hingegen sind Städte wie München und Berlin mit etwa 32 Kameras pro Quadratkilometer relativ zurückhaltend.

Diese Zurückhaltung ist unter anderem auf das hohe gesellschaftliche Bewusstsein für Datenschutz und rechtliche Hürden zurückzuführen. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt eine sorgfältige Abwägung der Grundrechte und stellt sicher, dass Videoüberwachung transparent und verhältnismäßig erfolgt. Die DSGVO sieht zwar keine speziellen Regelungen zur Videoüberwachung vor, jedoch müssen frühere Konzepte weiterhin angewendet werden, um die Rechte der Bürger zu schützen.

Fazit und Ausblick

Videoüberwachung bleibt ein zentrales Thema im Datenschutz und ist ein kritischer Dauerbrenner in der öffentlichen Debatte. Die zunehmende Verwendung intelligenter Überwachungsanlagen, wie automatischer Gesichtsabgleich, zeigt, dass die Herausforderungen bei der Anwendung von Videoüberwachung nicht nur technischer, sondern auch rechtlicher Natur sind. Die Diskussion um die Videoüberwachung in Mannheim könnte daher auch weitreichende Konsequenzen für die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland haben.

Die Datenschutzaufsicht plant, sich vor Ort ein Bild von der Situation zu machen, was möglicherweise zu einer Neubewertung der Rechtmäßigkeit der Überwachungssysteme führen könnte. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in Mannheim und darüber hinaus entwickeln wird. Die Balance zwischen Sicherheit und Datenschutz wird eine der zentralen Herausforderungen der kommenden Jahre sein.