Festnahme am Kehler Bahnhof: Illegaler Einreisender mit Haftbefehlen!

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Am 21. Dezember 2025 wurde ein algerischer Staatsangehöriger am Bahnhof Kehl festgenommen. Er hatte zwei Haftbefehle und kann nicht einreisen.

Am 21. Dezember 2025 wurde ein algerischer Staatsangehöriger am Bahnhof Kehl festgenommen. Er hatte zwei Haftbefehle und kann nicht einreisen.
Am 21. Dezember 2025 wurde ein algerischer Staatsangehöriger am Bahnhof Kehl festgenommen. Er hatte zwei Haftbefehle und kann nicht einreisen.

Festnahme am Kehler Bahnhof: Illegaler Einreisender mit Haftbefehlen!

Ein interessanter Vorfall hat sich am 21. Dezember 2025 am Bahnhof Kehl ereignet. Die Bundespolizei konnte einen 29-jährigen algerischen Staatsangehörigen festnehmen, der mit einer grenzüberschreitenden Straßenbahn von Frankreich nach Deutschland reist. Bei der Kontrolle seiner Personalien stießen die Beamten auf zwei Haftbefehle. Es stellte sich heraus, dass der Mann in der Vergangenheit wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs straffällig geworden war. Zudem gibt es ein Einreiseverbot gegen ihn, welches ihn zum Verweilen auf der anderen Seite der Grenze zwingt. Er hatte das Pech, die geforderte Geldstrafe nicht aufbringen zu können, was ihn nun in eine Justizvollzugsanstalt bringt. Um genau zu sein, erwartet ihn dort eine Haftstrafe von insgesamt 55 Tagen.

Überdies steht eine Anzeige wegen versuchter unerlaubter Einreise ins Haus. Diese strengen Maßnahmen sind Teil der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen, die in Deutschland zur Bekämpfung irregulärer Migration und zum Schutz der inneren Sicherheit beitragen sollen. Die Kontrollen finden nicht nur an Bahnübergängen, sondern auch an Verkehrsstraßen und Flughäfen statt.

Binnengrenzkontrollen und ihre Auswirkungen

Diese verschärften Kontrollen sind nicht neu und hängen mit den Entwicklungen innerhalb der EU zusammen. Wie bundespolizei.de erläutert, wurden die Regeln für die Einreise von Drittstaatsangehörigen vor Kurzem angepasst. Diese Änderungen, die ab dem 12. Oktober 2025 in Kraft traten, sind Teil des Entry/Exit Systems (EES), welches die Registrierung beim Ein- und Ausreisen nach Deutschland erleichtert, aber auch strenger gestaltet.

Ein zentraler Aspekt dieser Regelung ist die Unterscheidung zwischen Binnengrenzen innerhalb der EU und den Außengrenzen. So können die Außengrenzen nach wie vor durchgehend kontrolliert werden, während die Kontrollen in den Binnengrenzen nur in Ausnahmefällen greifen. Deutschland hat keine EU-Außengrenze, sondern liegt im Herzen des Schengen-Raums, in dem seit beinahe 30 Jahren freies Reisen ohne Passkontrollen möglich ist.

Grenzschutz und Kriminalitätsbekämpfung

Die Verschärfung der Grenzkontrollen steht nicht nur im Zeichen der Migration. Das Thema der Kriminalitätsbekämpfung spielt ebenfalls eine zentrale Rolle. Mit Blick auf die aktuellen Ereignisse und die Zunahme von Straftaten an den Grenzen wird immer wieder darüber diskutiert, ob die Kontrollen weiter ausgeweitet werden sollten. Laut bpb.de gab es im Jahr 2023 allein 35.618 Zurückweisungen an deutschen Grenzen.

Insgesamt bleibt die Situation an den Binnengrenzen und die Forderung nach verstärktem Grenzschutz ein heiß diskutiertes Thema. Die Bundespolizei ist häufig der erste Ansprechpartner, um sicherzustellen, dass die Grenzen sicher sind und die Gesetze eingehalten werden. Dies zeigt sich deutlich im Fall des algerischen Staatsangehörigen, der mit einem Einreiseverbot konfrontiert ist. Die Herausforderungen und Maßnahmen rund um die Grenzkontrollen haben ab sofort einen fixen Platz im Alltag vieler Bürger und schaffen ein ständiges Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Freiheit.