Verkehrsunfall in Offenburg: Feuerwehr im Großeinsatz nach Bus-Rolle!

Verkehrsunfall in Offenburg: Feuerwehr im Großeinsatz nach Bus-Rolle!
Hauptstraße, Ortenaukreis, Deutschland - Am Samstagmittag, dem 23. Juni 2025, kam es zu einem aufsehenerregenden Verkehrsunfall in der Hauptstraße, der einen großen Einsatz von Feuerwehr, Notarzt und Rettungswagen erforderte. Wie news.de berichtet, löste sich beim Versuch, eine technische Panne zu beheben, ein Linienbus und rollte ungewollt auf ein dahinter parkendes Fahrzeug – einen Seat. Glücklicherweise blieb der 37-jährige Fahrer des Seats unverletzt, da er sein Auto zuvor verlassen hatte. Das gesamte Abenteuer führte zu einem Sachschaden von rund 10.000 Euro und einem automatischen Notruf, der durch den Seat ausgelöst wurde.
Was ist genau passiert? Der Fahrer des Busses hatte, aufgrund eines verkehrsbedingten Stopps, seinen Motor abgestellt. Als er versuchte, die Batterien von außen wieder zu starten, stellte sich heraus, dass sich beim Verlassen der Fahrerkabine der eingelegte Gang gelöst hatte, was für das unglückliche Geschehen sorgte.
Die Rolle der Feuerwehr
Doch was hat das mit der Feuerwehr zu tun? Neben ihrem eigentlichen Auftrag, namentlich Brände zu löschen und Menschen in Not zu retten, sind Feuerwehrleute auch in der Haftung, wenn bei Einsätzen Schäden entstehen. Nach Informationen von dieversicherer.de haften Feuerwehr und Kommunen für Schäden, die durch die Einsatzkräfte verursacht werden. Bei der Gefahrenabwehr gibt es jedoch ein Haftungsprivileg, das besagt, dass die Feuerwehr nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden haftet.
Beispielsweise kann es zu grober Fahrlässigkeit kommen, wenn die Einsatzkräfte ohne Brandwache abziehen und damit ein neuer Brand entfacht werden kann. Ein weiterer spannender Punkt ist, dass während eines „normalen“ Einsatzes die Feuerwehr auch bei einfacher Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden kann. Bei Einsätzen an sich, wie etwa bei der Bidnung von Verkehrsunfällen, müssen die Feuerwehrleute oft unter Zeitdruck handeln.
Rechtsprechung und Haftung
Ein prägnantes Beispiel stammt vom Landgericht Koblenz, das in einem ähnlichen Fall entschied, dass eine Freiwillige Feuerwehr nur bei grober Fahrlässigkeit für entstandene Schäden haftet, wie kluth-zech.de berichtet. In dem Urteil wurde folgendermaßen argumentiert: Für Feuerwehrleute, die ehrenamtlich tätig sind, sollten keine übermäßigen Rechte und Pflichten gelten. Eine 2- bis 3-minütige Verzögerung zur Entfernung eines Fahrzeugs wurde im konkreten Falle nicht für erforderlich gehalten. Das Hauptaugenmerk lag auf dem Schutz des brennenden Wohnhauses.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bei solchen Einsätzen die Situation vor Ort entscheidend ist und ob eine Handlungsweise als grob fahrlässig eingestuft wird, ist von vielen Faktoren abhängig. Angesichts der besonderen Umstände, in denen Feuerwehrleute handeln, ist es wichtig, ihr Engagement und die Herausforderungen, denen sie gegenüberstehen, zu würdigen. Auch wenn diese Art von Einsätzen nicht alltäglich ist, zeigt der Vorfall in der Hauptstraße, wie schnell die Situation eskalieren kann und wie wichtig schnelles Handeln ist.
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Ort | Hauptstraße, Ortenaukreis, Deutschland |
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