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Heute ist der 26.03.2026. Der Bau des neuen Sozial-Landratsamtes in Aalen schreitet planmäßig voran und liegt sowohl zeitlich als auch finanziell im Rahmen. Die Fertigstellung des Gebäudes und die Bezugsfertigkeit sind für Mitte 2027 anvisiert. Die Finanzierung des Projektes erfolgt über einen Bausparvertrag, der 2019 bei der LBS Landesbausparkasse Süd abgeschlossen wurde. Dieser Bausparvertrag umfasst eine Summe von fünf Millionen Euro und hat einen effektiven Jahreszins von 2,37%. Das Mindestsparguthaben von 40% wurde bereits vollständig angespart, was zwei Millionen Euro entspricht. Aktuell liegen die Zinskonditionen der KfW-Bank für zehnjährige Darlehen bei etwa 2,70%. Die Auszahlung des Bauspardarlehens ist für den 31. März 2026 vorgesehen, mit einer Laufzeit von sieben Jahren. Die Rückzahlung erfolgt in 80 monatlichen Raten von jeweils 40.000 Euro sowie einer Schlussrate von 21.600 Euro. Der Kreistag hat dem Vorgehen bereits zugestimmt.

Die Baukosten für das Sozial-Landratsamt belaufen sich auf insgesamt 76.679.073 Euro. Nach 32 Vergaben liegt die Auftragssumme bei 47.604.582 Euro, was 17,2% unter dem ursprünglichen Kostenansatz liegt. Beispielsweise beträgt die Auftragssumme für die Trennwände 2.045.476 Euro, was 24,7% unter dem Ansatz liegt. Die Systemtrennwände werden von der Mäder Office GmbH geliefert und montiert, während die mobilen Trennwände von der Abopart GmbH & Co. KG stammen. Auch die Bodenbelagsarbeiten, die von der Lang Objekt GmbH durchgeführt werden, sind mit 434.137 Euro 28,7% unter dem ursprünglichen Ansatz. Die Beheizung des Gebäudes erfolgt durch zwei Luft-Wärmepumpen, installiert von der BMA Anlagentechnik GmbH, und liegt ebenfalls 16,6% unter dem Kostenansatz.

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Zusätzliche Fördermöglichkeiten

Für die Bauherren gibt es diverse staatliche Förderungen, die die Finanzierung erleichtern können. Dazu gehört die Wohnungsbauprämie (WoP), die das Bausparguthaben direkt erhöht. Alleinstehende können maximal 70 Euro pro Jahr, Verheiratete sogar 140 Euro erhalten, sofern sie mindestens 50 Euro pro Jahr in den Bausparvertrag einzahlen und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Des Weiteren gibt es die Arbeitnehmersparzulage (ASZ), die einen Zuschuss von bis zu 43 Euro pro Jahr für Arbeitnehmer mit vermögenswirksamen Leistungen bietet. Auch die Wohn-Riester-Förderung ist eine interessante Option, insbesondere für Familien, die selbst genutztes Wohneigentum erwerben möchten. Hier können bis zu 175 Euro Grundzulage pro Jahr sowie zusätzliche Boni für Kinder und Berufseinsteiger in Anspruch genommen werden.

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Die geplanten Ausgaben im Haushalt 2026 betragen zehn Millionen Euro, mit restlichen Mitteln von 18,44 Millionen aus Vorjahren. Für die Jahre 2027 und 2028 sind jeweils zehn Millionen Euro und vier Millionen Euro eingeplant. Darüber hinaus stehen noch weitere Gewerke wie Photovoltaikanlagen, Einbaumöbel und Außenanlagen zur Ausschreibung an. Der Innenausbau und die Fassadenmontage sind bereits in vollem Gange, während Trockenbauwände und Fußbodenheizung verlegt werden.

Insgesamt zeigt das Projekt nicht nur, wie öffentliche Bauvorhaben effizient finanziert werden können, sondern auch, wie wichtig staatliche Förderungen für den Wohnungsbau sind. Diese ermöglichen es, dass Bauherren und Kommunen auf stabile und planbare Finanzierungsmodelle zurückgreifen können, um die infrastrukturellen Bedürfnisse der Bevölkerung zu decken. Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie unter Schwäbisch Hall.