Am 23. Dezember 2025 wurde ein 75-jähriger Mann vom Landgericht Neubrandenburg zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wurde aufgrund eines Totschlags in einem minderschweren Fall ausgesprochen, was die Umstände der Tat in ein diffuses Licht taucht. Wie PZ News berichtet, hatte der Angeklagte Ende April seine Frau mit einem Küchenmesser zwanzigmal auf den Kopf und Oberkörper eingestochen, was letztlich zu ihrem Tod durch Blutverlust führte.

Das Gericht stellte fest, dass eine starke verbale Kränkung durch die Frau dem Mann als Auslöser für die Tat diente. „Ich liebe dich nicht mehr“, soll sie zu ihm gesagt haben. Das Gericht wendete bei der Urteilsfindung dabei das Gutachten eines psychiatrischen Beraters an, das einen „Affektstau“ feststellte und auf eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit des Angeklagten hinwies.

Die Tatumstände und ihre Folgen

Im Nachgang zur Tat versuchte der Angeklagte, Spuren zu verwischen, indem er die Leiche seiner Frau in die Dusche legte. Seinen Aufenthalt nach der Straftat verbrachte er einige Nächte in einem Hotel auf Usedom, bevor er am 4. Mai zur Polizei ging und die Tat gestand. Die Umstände, dass das Verbrechen zunächst einige Tage unentdeckt blieb, werfen ein beunruhigendes Licht auf das Geschehen.

Das Urteil ist momentan noch nicht rechtskräftig, da sowohl der Verurteilte als auch die Staatsanwaltschaft über eine Revision nachdenken. Dies bringt die Anwesenheit des Angeklagten im Gericht noch nicht zu einem Ende, da die Möglichkeit eines weiterführenden Verfahrens offensteht. Psychiatrische Gutachten, wie sie auch in vielen anderen strittigen Fällen in Deutschland eine Rolle spielen, können entscheidend sein – wie beispielsweise der Fall eines anderen Angeklagten mit psychiatrischen Vorbelastungen, der eine Aufhebung seines Urteils beim Bundesgerichtshof anstrebte. In diesem Fall wurde Wert auf eine gründlichere Prüfung der Schuldfähigkeit gelegt, eine Pfeilerhebung, auf die Ferner Alsdorf hinweist.

Psychiatrische Bewertungen sind nicht nur in diesem Fall von Bedeutung, sondern auch in anderen aktuellen Prozessen, wie dem Messerangriff in Hamburg. Hierbei könnten bei fehlender Schuldfähigkeit die Angeklagten nicht einmal verurteilt werden, was das Justizsystem vor neue Herausforderungen stellt. Laut Tagesschau ist die Frage der Schuldfähigkeit entscheidend für die weitere Vorgehensweise in diesen Fällen, was zu einer intensiven Auseinandersetzung mit psychiatrischen Gutachten führt und dazu, dass Gerichte diese unterschiedlichen Perspektiven sorgfältig in ihre Urteile einfließen lassen müssen.

Die gesellschaftliche Relevanz dieser Fälle ist unbestreitbar, und sie werfen viele Fragen über die Balance aus rechtlichem Verständnis und psychiatrischer Fachkenntnis auf. Ob jemand für seine Taten zur Verantwortung gezogen werden kann oder ob psychische Erkrankungen eine Rolle spielen, wird dabei zunehmend komplex.