Am 19. Februar 2026 wurde ein 37-jähriger Mann wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt, nachdem seine Partnerin bei einer Bergtour am Großglockner in Österreich ums Leben gekommen war. Der Vorfall ereignete sich im Januar 2025, als die beiden eine Winterbesteigung des 3.798 Meter hohen Gipfels unternahmen. Während die Frau, die 33 Jahre alt war und wenig Erfahrung im hochalpinen Gelände hatte, erfror, versuchte der Angeklagte, Hilfe zu holen. Der Richter verhängte eine Geldbuße von 9.600 Euro und eine Bewährungsstrafe von fünf Monaten. Über die Berufung, die sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft eingelegt haben, wird nun das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden (Quelle 1).
Der Angeklagte zeigte im Prozess Bedauern über den tragischen Vorfall, wies jedoch jede Schuld von sich. Er betonte, dass die Tour gemeinsam geplant worden sei und seine Freundin ihn aufgefordert habe, Hilfe zu holen, als sie in Schwierigkeiten gerieten. Laut Anklage ließ er sie „schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert“ zurück, was die Staatsanwaltschaft als schwerwiegenden Fehler wertete. Der Mann habe die geringere Erfahrung seiner Partnerin nicht ausreichend berücksichtigt und sie auch nicht mit der nötigen Ausrüstung versorgt (Quelle 2).
Fehler in der Planung
Der Richter kritisierte zudem, dass der Angeklagte nicht am letzten möglichen Umkehrpunkt umdrehte, obwohl starker Wind eine gefühlte Temperatur von minus 20 Grad verursachte. Erst nach Mitternacht setzte er einen Notruf ab und reagierte nicht auf Anrufe der Einsatzkräfte. Diese Versäumnisse führten zu einer intensiven Diskussion über die Verantwortung von Bergsteigern und die Notwendigkeit, Sicherheitsmaßnahmen ernst zu nehmen. Jährlich ereignen sich in Österreich rund 8.400 Bergunfälle, bei denen etwa 300 Menschen ums Leben kommen, wobei Todesfälle durch Erfrierung oder Erschöpfung eher selten sind (Quelle 3).
Die Mutter der Verstorbenen äußerte sich ebenfalls zu dem Vorfall und bezeichnete die Situation als tragische Verkettung unglücklicher Umstände. Sie wollte dem Freund keine Schuld zuweisen und drückte ihr Mitgefühl aus. Dies wirft die Frage auf, inwieweit persönliche Verantwortung und die Entscheidung, in solch gefährliche Situationen zu gehen, gewichtet werden sollten. Der Prozess könnte Signalwirkung zur Eigenverantwortung im Bergsport haben und dazu anregen, dass Bergsteiger ihre Kenntnisse und Fähigkeiten kritisch hinterfragen, insbesondere in anspruchsvollen und gefährlichen Bedingungen.