Am 9. November 2022 ereignete sich ein Vorfall in Ravensburg, der nun vor dem Landgericht verhandelt wird. Ein 49-jähriger Busfahrer fordert Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro, nachdem er von einem 76-jährigen Fahrgast geschlagen und getreten wurde, als dieser sich weigerte, den Bus zu verlassen. Der Busfahrer erlitt eine Thoraxprellung und wurde im Krankenhaus behandelt. Trotz seiner Rückkehr zur Arbeit zwei Tage nach dem Vorfall litt er weiterhin unter Beschwerden und suchte mehrfach ärztliche Hilfe auf. Im Januar 2024 berichtete er von einer plötzlichen Verschlechterung seines Gesundheitszustands, die schließlich zu seiner Arbeitsunfähigkeit führte.

Ein medizinisches Gutachten von Dietmar Bengel, Chefarzt für Neurologie, stellte einen Teilriss des großen Brustmuskels fest, jedoch keine neurologischen Schäden oder psychischen Erkrankungen. Da der mutmaßliche Angreifer zum Zeitpunkt der Klage bereits verstorben war, richtete sich die Klage gegen seine Witwe. Juristisch ist dies zulässig, denn Erben haften für Ansprüche aus dem Verhalten des Verstorbenen. Das Landgericht Ravensburg verurteilte die Witwe zur Zahlung von 20.000 Euro Schmerzensgeld, basierend auf einem formalen Fehler: Sie war ohne anwaltliche Vertretung erschienen, was gemäß der Vorschriften zu einem Anwaltszwang vor dem Landgericht zur Unwirksamkeit ihrer Erklärungen führte.

Die Reaktion der Witwe und ihrer Familie

Die Tochter der Beklagten äußerte Zweifel an der Schilderung des Vorfalls und berichtete von gesundheitlichen Einschränkungen ihres Vaters. Die Witwe selbst erhält eine monatliche Rente von etwa 700 Euro und verfügt über kein frei verfügbares Vermögen. Sie hat bereits einen Anwalt eingeschaltet und Einspruch gegen das Urteil eingelegt, um das Verfahren neu aufzurollen und offene Fragen zu klären.

In einem verwandten Fall, der sich am 11. April 2023 in München ereignete, stellte ein 76-jähriger, schwerbehinderter Kläger ebenfalls Schmerzensgeldansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls. Er war Fahrgast in einem Busanhänger, als er aufgrund einer Vollbremsung stürzte und sich Prellungen sowie eine Überdehnung des Daumensattelgelenks zuzog. Das Gericht wies die Klage ab, da das Verhalten des Klägers als grob fahrlässig angesehen wurde, da er sich nicht ausreichend festgehalten hatte und genügend Sitzplätze zur Verfügung standen. Diese Entscheidung zeigt, wie wichtig die Umstände des Einzelfalls für die Beurteilung von Schmerzensgeldansprüchen sind.

Ein Blick in die Rechtsprechung

Ein weiterer Fall, der die Thematik von Schadensersatzansprüchen im öffentlichen Nahverkehr beleuchtet, betrifft eine Münchnerin, die im September 2023 beim Einsteigen in einen Linienbus stürzte. Sie gab an, dass der Busfahrer die Tür plötzlich geschlossen habe, während sie einsteigen wollte, was zu ihrem Sturz führte. Das Gericht entschied jedoch, dass sie den Ablauf des Sturzes nicht nachvollziehbar darlegen konnte, weshalb kein Schadensersatz zugesprochen wurde. Diese Fälle verdeutlichen die Komplexität und die Herausforderungen, die sowohl für Geschädigte als auch für Gerichte bei der Bewertung von Schmerzensgeldansprüchen bestehen.

Die Entwicklungen rund um den Fall des Ravensburger Busfahrers und die damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen werden mit Spannung verfolgt. Die Entscheidung des Landgerichts und die Reaktion der Witwe könnten wegweisend für zukünftige Fälle in ähnlichen Situationen sein. Weitere Informationen zu dem aktuellen Verfahren sind unter diesem Link zu finden.