In Waldmössingen tut sich etwas im Bereich der Windenergie. Der Ortschaftsrat, die Stadtverwaltung und die Stadträte im Ausschuss für Umwelt und Technik haben eine einheitliche Entscheidung getroffen: Der Betreiber der vier Windräder muss sein Repowering-Konzept umfassend nachbessern. Diese Nachbesserungen betreffen insbesondere die Bereiche Schall, Schattenwurf, Brandschutz und Bauleitplanung. Der Ausschuss hat das Einvernehmen mit einer Nein-Stimme von Jürgen Reuter (Aktive Bürger) versagt. Der Fachbereichsleiter Umwelt und Technik stellte die Änderungswünsche ausführlich vor und diese werden nun in eine Stellungnahme eingearbeitet, welche an das Landratsamt Rottweil weitergeleitet wird.

OBin Eisenlohr betonte, dass aus dem Projekt „Feurenmoos“ wichtige Lehren gezogen wurden, insbesondere in Bezug auf die Problematik des Gondelbrands. Mirko Wittkowski von der SPD/Buntspecht äußerte, dass das Repowering grundsätzlich befürwortet wird, jedoch nur unter der Voraussetzung einer gründlichen Prüfung, Transparenz und Rücksichtnahme auf die Anwohner.

Die Details des Repowering-Konzepts

Für die geplanten vier neuen Windräder, die die bestehenden ersetzen sollen, ist die Teckwerke Bürgerenergiegenossenschaft als Investor und Projektierer verantwortlich. Die Stadtverwaltung hat jedoch das gemeindliche Einvernehmen aufgrund von Mängeln in den vorgelegten Gutachten verweigert. Fachbereichsleiter Bent Liebrich kritisierte, dass Hinweise zu Schall- und Schattenwurf-Gutachten nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Die Teckwerke und die Ökostromgruppe Freiburg haben angekündigt, die Gutachten erneut zu prüfen und versichert, dass alle gesetzlichen Normen bezüglich Schall und Schattenwurf eingehalten werden.

Der Waldmössinger Ortschaftsrat hat mit sechs Stimmen für die Verweigerung des Einvernehmens gestimmt, während ein Mitglied sich enthielt. Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat ebenfalls das gemeindliche Einvernehmen abgelehnt, jedoch die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt. Liebrich betonte, dass das Einvernehmen nur aus „wichtigen Gründen“ verweigert werden kann. Mirko Wittkowski wies darauf hin, dass das Versagen des Einvernehmens kein Nein zur Windkraft sei, sondern vielmehr Nachbesserungsbedarf signalisiere. Zudem wurden Fragen zu den Standorten der neuen Windkraftanlagen und den möglichen Einnahmen der Stadt aufgeworfen, wobei Standortverschiebungen möglicherweise mit Windhöffigkeit und Bauablauf zusammenhängen.

Schall- und Schattenwurfprognosen

Für die Genehmigung von Windenergieprojekten sind Schallimmissionsprognosen eines unabhängigen Instituts erforderlich. DNV, ein Anbieter von Schallimmissionsgutachten, erstellt Berechnungen der akustischen Auswirkungen von Windparks. Diese Gutachten zeigen die Einflüsse aller Geräuschquellen auf umliegende Wohngebäude und bewerten die Ergebnisse hinsichtlich gesetzlicher Anforderungen. Bei der Errichtung eines Windparks ist oft eine messtechnische Überprüfung der akustischen Eigenschaften erforderlich, um die Einhaltung der Geräuschimmissionsrichtwerte nachzuweisen.

Schattenwurfprognosen sind ebenfalls von wachsender Bedeutung für die Genehmigung von Windenergieanlagen in Deutschland. Der Rotor von Windenergieanlagen kann an sonnigen Tagen bewegte Schatten werfen, was von Anwohnern als störend empfunden werden kann. Gesetzliche Vorgaben schreiben vor, dass der periodische Schattenwurf 30 Minuten pro Kalendertag und 30 Stunden im Kalenderjahr nicht überschreiten darf. DNV bietet spezielle Software zur Berechnung der Schattenwurfbelastung an und kann auch bei der Erstellung eines Abschaltkonzepts unterstützen, wenn die mögliche Schattenwurfbelastung über den Richtwerten liegt.

Die Stadtverwaltung plant, weitere Informationen zu den angesprochenen Themen nachzureichen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Nachbesserungen des Repowering-Konzepts entwickeln und welche Auswirkungen diese auf die Windenergiezukunft in Waldmössingen haben werden. Mehr dazu können Sie auch in den Artikeln des Schwarzwälder Bote und der NRWZ nachlesen.