Am 12. November 2025 wurde Marc F. (21) aus Schramberg, Baden-Württemberg, wegen Totschlags nach Jugendstrafrecht verurteilt. Der Fall, der in den letzten Monaten hohe Wellen schlug, dreht sich um die tragische Tötung seiner Mutter, Sandra F. (54), die am 20. Februar 2025 in ihrem Zuhause geschah. Der Streit zwischen Mutter und Sohn entbrannte über unbezahlte Miete und eine Pfändung ihres Lohns, was die ohnehin angespannte Beziehung weiter belastete. Marc F. hatte seiner Mutter in der Vergangenheit einen Ausbildungsplatz vorgetäuscht, was die Situation zuspitzte.

In einem Moment der Wut nahm Marc einen Fleischklopfer zur Hand und schlug seiner Mutter mindestens zehnmal auf den Kopf. Diese grausame Tat geschah, während Sandra von der Arbeit nach Hause kam. Nach dem Vorfall versteckte er die Leiche in einer Dachbox auf dem Autodach, die schließlich im Kellereingang stecken blieb und so zur Entdeckung der schrecklichen Wahrheit führte. Obgleich er insgeheim dachte, die Situation unter Kontrolle zu haben, ging er nach dem Verbrechen einkaufen und empfing einen Freund, während die Leiche noch im Schlafzimmer lag. Sandra F. wurde erst am Tag nach der Tat als vermisst gemeldet.

Der Prozess und das Urteil

Das Landgericht Rottweil präsentierte die Details der Tatsachen im Prozess, in dem Marc F. sich später mit der Aussage rechtfertigte, aus „Panik und Angst“ gehandelt zu haben. Bei der Festnahme durch die Polizei gab es keine großartigen Zweifel an seiner Schuld, und die endgültige Anklage war klar. Die Staatsanwaltschaft, zusammen mit der Nebenklage, forderte eine Haftstrafe von 9 Jahren und 3 Monaten, doch das Gericht entschied, Marc F. zu einer Haftstrafe von sieben Jahren zu verurteilen.

Gemäß dem Jugendstrafrecht betont die Zuständigkeit, vor allem auf erzieherische Maßnahmen abzuzielen. Das Jugendgerichtsgesetz (§ 2 JGG) stellt die Integration und Resozialisierung junger Straftäter über repressive Sanktionen. Unter Berücksichtigung der Umstände – Marc war 21 Jahre alt und fiel unter die Bestimmungen des Jugendstrafrechts – wurde die Strafe entsprechend gemildert. Ein Totschlag nach deutschen Strafrecht kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, und die Strafe kann je nach den Umständen zwischen einem und zehn Jahren liegen, sowie bis zu 15 Jahre bei schwerwiegenderen Fällen, erläutert die Kanzlei Zametzer.

Die Hintergründe

  • Strafrahmen für Totschlag (Erwachsene):
    • Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
    • Maximal lebenslange Freiheitsstrafe bei besonders schwerer Schuld.
  • Jugendstrafrecht:
    • Fokus auf erzieherische Maßnahmen für Jugendliche und Heranwachsende.
    • Strafmaß von sechs Monaten bis zehn Jahren für Jugendliche.

Der Fall von Marc F. wirft ein dunkles Licht auf die Herausforderungen innerhalb von Familien und die Auswirkungen finanzieller Schwierigkeiten auf zwischenmenschliche Beziehungen. Die Tragik wurde nicht nur durch die Tat selbst, sondern auch durch die gegenwärtigen Lebensumstände von Mutter und Sohn geprägt. Diese Dynamics reflektieren eine größere gesellschaftliche Thematik, die uns alle betrifft und über die es wert ist, nachzudenken. Auch wenn der Strafrahmen im Jugendstrafrecht eine erzieherische Komponente hat, bleibt der Fall ein Beispiel dafür, wie sich Streitigkeiten in familiären Beziehungen zu schrecklichen Taten entwickeln können.

Die Geschichte von Marc F. ist mehr als nur ein Prozess. Sie ist ein Aufruf zur Achtsamkeit in unseren eigenen Beziehungen und zu den Herausforderungen, die im Alltag verborgen liegen. Ein Blick auf so einen tragischen Vorfall zeigt, dass hinter jeder Statistik und jedem Gerichtsurteil eine bewegende menschliche Geschichte steckt.

Bild.de berichtet, dass …

Zametzer Law erläutert die Hintergründe zum Jugendstrafrecht und Totschlag.

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