Ab dem 1. August 2023 gilt in Deutschland ein bundesweiter Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter. Diese Neuerung wird durch das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelt und hat zum Ziel, die Betreuungslücke nach der Kita bei der Einschulung zu schließen. Die Stadt Sigmaringen hat sich der Herausforderung angenommen und arbeitet seit 2022 an einem Konzept zur Umsetzung dieses Rechtsanspruchs, das nun vom Gemeinderat verabschiedet wurde. Dabei gibt es in Sigmaringen drei Grundschulstandorte: die Bilharzschule, die Geschwister-Scholl-Schule und die Grundschule Laiz.
Aktuell wird nur an der Bilharzschule eine Nachmittagsbetreuung angeboten, während die anderen beiden Schulen, Geschwister-Scholl-Schule und Grundschule Laiz, perspektivisch um 13 Uhr enden. An der Grundschule Laiz gibt es zwar eine Kernbetreuungszeit bis 14 Uhr, diese gilt jedoch nur für bestehende Schüler bis zum Schulabgang. Für die neuen Erstklässler an der Grundschule Laiz wird ab dem kommenden Schuljahr jedoch nur eine Betreuung bis 13 Uhr angeboten. Diese Regelung hat bereits zu Diskussionen im Gemeinderat geführt, und der Ortsvorsteher Wolfgang Querner hat seine Kritik an der Lösung geäußert.
Finanzielle Herausforderungen und Lösungsvorschläge
Ellen Valerius, die Leiterin des Amts für Familie und Bildung, erläuterte, dass die zusätzliche Betreuungsstunde jährliche Kosten von etwa 12.000 Euro verursachen würde. Angesichts der finanziellen Lage der Stadt sei dies nicht tragbar. Daher wird die längere Betreuungsform in Laiz schrittweise „ausgeschlichen“. Die Kosten für die Kernzeitbetreuung betragen 40 Euro pro Monat (ermäßigt 20 Euro), während die optionale Nachmittagsbetreuung an der Bilharzschule zusätzlich 20 Euro pro Monat (ermäßigt zehn Euro) pro gebuchtem Nachmittag kostet. Zudem kann der Spätblock von 15.30 bis 17.00 Uhr für Ganztagskinder an Tagen mit Nachmittagsbetreuung gebucht werden, was mit 30 Euro pro Monat (ermäßigt 15 Euro) zu Buche schlägt.
Die Bilharzschule ist eine Ganztagsschule nach § 4a Schulgesetz in Wahlform, was bedeutet, dass Eltern entscheiden können, ob ihr Kind Halbtags- oder Ganztagsschüler*in sein soll. Im Gegensatz dazu sind die Grundschule Laiz und die Geschwister-Scholl-Schule keine Ganztagsschulen und bieten lediglich Pflichtunterricht mit Kernzeitbetreuung am Vormittag sowie ergänzende Nachmittagsangebote durch Ehrenamtliche an, die jedoch nicht den Rechtsanspruch erfüllen.
Zukunftsausblick und Unterstützung durch den Bund
Für Eltern, die ihren Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung geltend machen möchten, gibt es einen Leitfaden, der auf der Webseite der Bilharzschule zur Verfügung steht (Link zum Leitfaden). Ab dem Schuljahr 2026/27 wird der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder schrittweise eingeführt, zunächst für die erste Klassenstufe. Bis zum Schuljahr 2029/30 wird dieser Anspruch jährlich um eine Klassenstufe erweitert. Wichtig zu beachten ist, dass dieser Rechtsanspruch keine Pflicht darstellt – Eltern können das Angebot freiwillig in Anspruch nehmen.
Der Bund unterstützt den Ausbau der Ganztagsbetreuungsplätze mit 3,5 Milliarden Euro für die kommunale Bildungsinfrastruktur, und die Betriebskosten liegen in der Finanzierungsverantwortung der Länder. Diese umfassenden Maßnahmen sollen gewährleisten, dass die Herausforderungen der neuen Regelungen in Sigmaringen und darüber hinaus erfolgreich bewältigt werden können.