Landratsamt schließt Werkstatt: Betreiber kämpft um seine Existenz!
Thorsten Werner's KFZ-Werkstatt in Heudorf bei Scheer wurde vom Landratsamt geschlossen. Genehmigungsprobleme und Brandschutzbedenken stehen im Fokus.

Landratsamt schließt Werkstatt: Betreiber kämpft um seine Existenz!
Im idyllischen Heudorf bei Scheer sorgt ein unerwarteter Vorfall für Aufregung: Thorsten Werner hat seine KFZ-Werkstatt, die er vor einigen Monaten in einem ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesen eröffnet hat, aufgrund eines behördlichen Verbots vorläufig schließen müssen. Werner, der tagtäglich in seinem Hauptjob beschäftigt ist und abends oft bis zu 14 Stunden in der Werkstatt tätig ist, hat viel in sein Unternehmen investiert – mehrere zehntausend Euro flossen in hochwertige Ausstattungen wie eine Hebebühne und eine Wuchtmaschine. Doch jetzt steht seine Werkstatt seit fast zwei Wochen still, und die Aufträge seiner Kunden können nicht erfüllt werden.
Die Schließung kam, nachdem Kontrolleure des Landratsamts die Werkstatt auf Hinweis des Rathauses besucht hatten. Der Betreiber war zum Zeitpunkt des Besuchs nicht anwesend und erhielt später den Anruf des Baurechtsamts, das den sofortigen Stopp des Betriebs anordnete. Die Gründe dafür sind vielschichtig: Erstens mangelt es an einer Genehmigung zur Nutzungsänderung des Gebäudes, das zuvor als Scheune genehmigt war. Zweitens befindet sich die Scheune im Außenbereich, wo im Umfeld ein Heu- und Strohlager existiert, was die Genehmigungsfähigkeit erschwert. Außerdem wurden Bedenken geäußert, dass Brandschutzvorschriften nicht eingehalten werden.
Die rechtlichen Hürden
Die Situation rund um die Nutzungsänderung ist komplex. Laut Lexika können KFZ-Werkstätten je nach ihrem Betriebsmodus unterschiedliche Störgrade aufweisen. Das Verwaltungsgericht hat bereits in ähnlichen Fällen entschieden, dass solche Werkstätten auch als nicht wesentlich störend eingestuft werden können, was die Genehmigung erleichtern würde, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Thorsten Werner könnte es jedoch daran hapern, denn die Erschließung des Grundstücks scheint ein erhebliches Hindernis darzustellen.
Immerhin ist bereits eine Klage vor dem Verwaltungsgericht angedacht, da ein Widerspruch gegen die Untersagung nicht mehr möglich ist. Werner hofft auf eine nachträgliche Genehmigung der Nutzungsänderung und hat bereits einen Bauantrag in Arbeit, unterstützt von einem Architekten und einem Brandschutzsachverständigen.
Unterstützung durch die Gemeinde
Während die rechtlichen Hürden offensichtlich sind, gibt es auch Lichtblicke: Bürgermeister Lothar Fischer hat sich bereit erklärt, sich für Werner einzusetzen. Das zeigt, dass der Betreiber nicht alleine mit seinen Problemen dasteht. Der Weg zur Genehmigung ist jedoch steinig und wird vermutlich noch Zeit in Anspruch nehmen. Im Außenbereich sind solche Genehmigungen nur dann erteilt, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gewährleistet ist, wie in einem zusätzlichen Bericht auf frag-einen-anwalt.de erläutert wird.
Die anhaltenden Unsicherheiten könnten Thorsten Werner teuer zu stehen kommen, denn während sein Betrieb ruht, sind die Einnahmen weg und die laufenden Kosten laufen weiter. Die Entscheidung des Landesamts zeigt, wie wichtig es ist, im Vorfeld einer Gründung alle Genehmigungen und rechtlichen Anforderungen im Blick zu haben. Ob für Werner der Weg zurück in den Betriebsalltag gelingt, bleibt abzuwarten. Eines ist jedoch klar: Die Herausforderungen einer Nutzungsänderung sind nicht zu unterschätzen und erfordern oft sowohl Geduld als auch rechtliches Geschick.