Wie aus dem Nichts erhielten die Mitarbeiter der Firma Schuko in Bad Saulgau am Mittwochmorgen die schockierende Nachricht: Die Produktion von Absauganlagen wird über Nacht eingestellt. Geschäftsführer Heiko Schulte-Südhoff informierte in einer kurzfristig einberufenen Versammlung die Belegschaft über die wirtschaftlichen Gründe, die zu dieser abrupten Entscheidung führten. Dabei verloren zehn Beschäftigte, einige davon langjährig im Unternehmen, ihren Arbeitsplatz. So musste einer der Entlassenen, der seit 34 Jahren Teil des Teams war, seine Schlüssel abgeben und ein Kündigungsschreiben entgegennehmen.
Die Mitarbeiter waren sichtlich betroffen, insbesondere da es zuvor keinerlei Anzeichen für wirtschaftliche Schwierigkeiten oder bevorstehende Kurzarbeit gegeben hatte. Diese plötzliche Wende wirft viele Fragen auf, zumal einige der betroffenen Mitarbeiter gerade erst ein Haus gebaut hatten. Die Entlassenen äußern existenzielle Sorgen und planen bereits rechtliche Schritte gegen die Kündigungen, da sie sich ungerecht behandelt fühlen.
Betriebliches Vorgehen und rechtliche Rahmenbedingungen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine wirtschaftlich bedingte Kündigung sind im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) festgelegt. Dieses Gesetz gilt für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern und stellt klare Anforderungen an eine Kündigung. Eine solche ist nur zulässig, wenn der Arbeitsplatz dauerhaft wegfällt, etwa durch die Auslagerung von Arbeiten oder die Schließung einer Filiale, wie Kanzlei Müller erklärt. Pauschale Begründungen, wie das bloße Streben nach Kostensenkungen, sind nicht ausreichend.
Darüber hinaus gibt es gesetzliche Vorgaben zur Sozialauswahl. Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter oder Unterhaltspflichten müssen bei Personalabbau berücksichtigt werden. Zudem muss der Arbeitgeber andere milde Mittel in Betracht ziehen, bevor er zur Kündigung greift, etwa den Abbau von Überstunden oder Änderungen im Vertrag. Auch die Einhaltung der formalen Kündigungsfristen, die je nach Dienstzeit variieren, ist entscheidend BMAS.
Die Zukunft von Schuko
Allen Unkenrufen zum Trotz behält Schuko seinen Standort in Bad Saulgau bei. Laut Schulte-Südhoff wird dieser als kreatives Zentrum weitergeführt, mit einem Fokus auf kundennahe Bereiche wie Projektierung, Vertrieb, Service und technischen Support. Während die Produktionskapazitäten aus Kostengründen zusammengelegt werden, ist es das Ziel des Unternehmens, die verbliebenen Mitarbeiter am Standort zu beschäftigen.
Dennoch bleibt abzuwarten, wie diese wirtschaftlichen Maßnahmen von den Belegschaft und potenziell betroffenen Beschäftigten aufgenommen werden. Der rechtliche Wind, den die Entlassenen nun einschlagen wollen, könnte für die Firma nicht nur ein finanzielles, sondern auch ein moralisches Nachspiel haben.