Im Amtsgericht Bad Saulgau sorgt der Therapiehund „Lila“ für eine entspannende Atmosphäre während der Kinderanhörungen. Lila, ausgebildet von der Verfahrensbeiständin Katja Holl, spielt eine entscheidende Rolle in schwierigen Verfahren, die häufig Sorge- und Umgangsfragen sowie Kindeswohlgefährdungen betreffen. Katja Holl arbeitet in Vollzeit als Verfahrensbeiständin und ist bei Gerichtsterminen verpflichtend beteiligt. Sie spricht mit Lehrkräften, Ärzten und anderen Bezugspersonen, um ein umfassendes Bild vom Kind zu erhalten, denn der Wille der Kinder muss im Verfahren ausreichend berücksichtigt werden.

Die Begegnungen zwischen Lila und den Kindern finden in einem kindgerecht eingerichteten Zimmer statt und dauern meist 15 bis 30 Minuten. Während dieser Zeit können die Kinder Lila streicheln, mit ihr spielen oder ihr Leckerlis geben, während die Richterin altersgerecht erklärt, was geschieht. Erwachsene berichten von der entspannenden Wirkung, die Lila auf die Kinder hat. Katja Holl beschreibt Lila als „Türöffner“, der Nähe schafft und das Vertrauen der Kinder gewinnt. Therapiehunde sind jedoch nicht an allen Gerichten willkommen, was auf Verbesserungsbedarf hinweist. Lila ist bereits der dritte Therapiehund von Katja Holl, nach einem Terrier und einem Weimaraner. Die Rasse ist dabei weniger entscheidend als das Wesen, die Ruhe und die Gesundheit des Hundes.

Die Rolle von Therapiehunden in der Justiz

Tiere als Opferhelfer vor Gericht sind in Deutschland selten, doch ihre Präsenz kann Opfern und Zeugen helfen, sich an Details von Gewaltverbrechen zu erinnern und die Aussage zu erleichtern. Die Nähe eines Tieres kann die Belastung für Betroffene verringern; wissenschaftliche Studien belegen, dass das Streicheln von Tieren den Blutdruck und die Pulsfrequenz senkt. Kinder können oft leichter mit Tieren über erlebte Grausamkeiten sprechen. Gerichtliche Vernehmungen hingegen können retraumatisierend wirken und die Atmosphäre in Gerichtssälen ist häufig belastend. Daher ist der Einsatz von Therapiehunden besonders wertvoll, um eine bessere Umgebung für die Betroffenen zu schaffen.

In Baden-Württemberg kommen mittlerweile auch „Vernehmungsbegleithunde“ zum Einsatz, um traumatisierten Kindern und Jugendlichen seelischen Beistand zu leisten. Ein neues Qualifizierungsprogramm für sieben Teams aus Hund und Mensch wurde erfolgreich abgeschlossen. Diese Hunde fungieren als „Ruhepol“ während der Vernehmungen, indem sie ruhig neben den Zeugen liegen. Das Programm, unterstützt durch die Justiz, zielt darauf ab, eine bessere Atmosphäre für Vernehmungen zu schaffen, um qualitativ bessere Aussagen zu erhalten. In einigen Staaten der USA und in Australien wird eine ähnliche Vorgehensweise bereits angewendet. Die Entscheidung über die Zulassung von Tieren im Gericht liegt letztlich beim Richter, wobei die Option für Opfer, insbesondere Kinder, erweitert werden sollte.

In diesem Kontext wird deutlich, dass die Arbeit von Katja Holl und ihrem Therapiehund Lila nicht nur für die Kinder im Amtsgericht Bad Saulgau von Bedeutung ist, sondern auch als Beispiel für den Ausbau der Nutzung von Therapiehunden in der Justiz dienen könnte. Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern und Ländern zeigen, dass es an der Zeit ist, die positiven Effekte von Tieren in der Justiz zu erkennen und zu nutzen. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in den Quellen: Schwäbische Zeitung, VDTT und Tagesschau.