Auf zur digitalen Steuerrevolution: Ab dem 1. Juli 2026 wird die Steuererklärung für viele Bürger erheblich einfacher. Die neue Funktion „okELSTER“ in der App „MeinELSTER+“ ermöglicht es, die Steuererklärung mit nur einem Klick an das Finanzamt zu übermitteln. Dies berichtet baden-wuerttemberg.de. Die Digitalisierung kommt jedem zugute, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder Renten bezieht und ein gültiges ELSTER-Konto hat.
Aber was macht die Anwendung so attraktiv? Die Funktion „okELSTER“ erstellt eine vorausgefüllte Steuererklärung auf Basis der bereits vorliegenden Daten bei den Finanzbehörden. So entfallen die oft zeitraubenden Eingaben, die Steuerpflichtige bislang manuell vornehmen mussten. Künftig genügt es, die Angaben mit einem Klick zu bestätigen, vorausgesetzt, alles stimmt. Sollte etwas nicht in Ordnung sein, können Anpassungen direkt in der App vorgenommen werden. ComputerBase betont, dass die gesamte Prozedur digital, schnell und sicher ablaufen wird – ganz ohne Papierkram.
Ein Blick auf die Details
Doch das ist nicht alles: „okELSTER“ wird zunächst lediglich für ledige Personen ohne Kinder verfügbar sein. Das ist eine bewusste Entscheidung, um die Anwendung im ersten Schritt überschaubar zu halten. In dieser ersten Phase sind Anträge nötig, die auf geringere Risiken abgezielt sind. Bisherige Möglichkeiten zur digitalen Erfassung und Sammlung von Belegen in „MeinELSTER+“ bleiben zudem unverändert bestehen und ermöglichen eine lückenlose Dokumentation.
Die Planungen gehen sogar so weit, dass eine Vorschau auf den angeforderten Steuerbescheid in der App angezeigt werden soll. Baden-Württemberg setzt damit auf eine umfassende Modernisierung der Verwaltung und Bürokratieabbau.
Die neuen Standards gehen jedoch über die App hinaus. Ab 2026 wird die Bekanntgabe von Verwaltungsakten über ein System zum Datenabruf zur Regel, wie von Haufe berichtet. Steuerpflichtige erhalten bei einer elektronischen Steuererklärung nicht automatisch einen digitalen Steuerbescheid. Dies liegt im Ermessen des Finanzamts. Ein weiterer wichtiger Schritt ist, dass die Einwilligung zur digitalen Bekanntgabe seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr zwingend erforderlich ist, solange kein postalischer Antrag gestellt wurde.
Um sicherzustellen, dass auch die Arbeit der Finanzbehörden erheblich erleichtert wird, sorgt die Funktion „okELSTER“ dafür, dass viele Bearbeitungsschritte automatisiert ablaufen. Dies beschleunigt die Erstellung und den Versand der Steuerbescheide und reduziert den manuellen Aufwand.
Abgerundet wird dieses digitale Steuererlebnis durch die Verfügbarkeit der Funktion auch in der Webversion „einfachELSTERplus“. Insgesamt zeigt sich, dass die geplanten Maßnahmen nicht nur den Steuerpflichtigen zugutekommen, sondern auch den Druck auf die verwaltenden Behörden verringern.