In einem aufsehenerregenden Berufungsverfahren hat das Landgericht Tübingen am 26. November 2025 ein Urteil gegen einen ehemaligen Therapeuten der Uniklinik Tübingen gefällt. Der 63-jährige Arzt wurde verurteilt, in 53 Fällen seine Patientin sexuell missbraucht zu haben. Das Gericht sprach eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten aus, die zur Bewährung für zwei Jahre ausgesetzt wurde. Darüber hinaus muss der Angeklagte 15.000 Euro in 24 Raten an den Verein „Frauen helfen Frauen“ zahlen, wie die Stuttgarter Nachrichten berichten.

Das Gericht kam zum Schluss, dass keine Vergewaltigung vorlag, da beim ersten Geschlechtsverkehr keine Anzeichen von Gewalt festgestellt wurden. Die Richterin sprach von einer „gewissen Liebesbeziehung“ zwischen Therapeut und Patientin. Es konnten jedoch Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Geschädigten nicht ausgeräumt werden, was zur Entscheidung des Gerichts beitrug.

Hintergrund des Falls

Die kurvenreiche Gerichtsgeschichte begann bereits 2024, als das Tübinger Schöffengericht den Therapeuten wegen 52-fachen sexuellen Missbrauchs zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilte. Der Vorwurf der Vergewaltigung war von der Staatsanwaltschaft nicht für beweisbar gehalten worden, da der Angeklagte, der während der Tat 61 Jahre alt war, erklärte, dass es auch gegen den Rat erfahrener Kollegen zu intimen Begegnungen kam. Im ersten Prozess wurde von der Nebenklage eine Haftstrafe von vier Jahren gefordert, die sich jedoch nicht durchsetzen konnte. Der Arzt wies den Vorwurf der illegalen Therapie zurück und kämpft bis heute vor dem Arbeitsgericht gegen seinen Rauswurf aus der Klinik, wo ihm nach den Vorfällen ein Hausverbot erteilt wurde.

Ein weiterer Aspekt, der im Verlauf des Prozesses zur Sprache kam, ist das bestehende Machtgefälle zwischen Therapeuten und Patienten. Sexualisierte Kontakte zwischen Behandelnden und Patienten sind gesetzlich streng verboten, wie in Rechtsberatungen ausgeführt wurde. Dieser Tatbestand betrifft insbesondere Menschen mit geistigen, seelischen oder körperlichen Beeinträchtigungen, die oft in einem vulnerablen Zustand sind.

Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche haben die Beteiligten die Möglichkeit, Revision beim Landgericht Tübingen einzureichen. Die Unsicherheiten und das komplexe Rechtsgebiet um sexuelle Übergriffe im Gesundheitswesen stellen eine enorme Herausforderung für die Rechtsprechung dar. Es bleibt abzuwarten, wie die rechtlichen Auseinandersetzungen weitergehen werden.