Die Schatten der Kriminalität werfen lange Schatten auf das beschauliche Tübingen, wo am 19. April 2025 eine schockierende Entführung stattfand. Der Vorfall ereignete sich gegen 12:45 Uhr im Schleifmühleweg, direkt vor einem Supermarkt. Bei dem Opfer handelt es sich um eine 68-jährige Anwältin, die während des Besuchs im Geschäft in einer schweren Lage war – ihr Ehemann befand sich in der Klinik.
Ein unbekannter Mann stieg unvermittelt ins Auto der Frau und begann, sie mit einem Messer zu bedrohen. Mit der grausamen Aufforderung „Ich stech dich ab!“ versuchte er, die Kontrolle über die Situation zu übernehmen. Trotz der Menschenmenge auf dem Parkplatz bemerkte niemand die brutale Entführung. Der Täter schlug die Anwältin, fesselte sie und ließ sie schließlich auf der Rückbank seines Wagens zurück.
Der Vorfall im Detail
Der Entführer ließ sich nicht lange aufhalten. Mit dem Keyless-Go-System startete er den Audi A6 Avant des Opfers und fuhr in Richtung eines Fahrradwegs, der in der Nähe der B28 lag. Seine Forderungen waren klar: Geldkarten und PINs mussten her. In der Bank-Filiale in Tübingen-Weilheim hob der Täter zweimal Geld ab, was von einer Überwachungskamera festgehalten wurde.
Das Glück der Anwältin wendete sich jedoch, als sie die Gelegenheit zur Flucht nutzte. Während der Täter in die Bank ging, gelang es ihr, sich aus den Fesseln zu befreien und zu fliehen. Auf der Flucht hinterließ der Täter einige Gegenstände – darunter einen Rucksack der Stadtwerke Tübingen sowie die Verpackung und Bedienungsanleitung einer Schreckschusspistole des Modells Röhm RG3.
Zeugenaufruf der Polizei
Die Polizei beschrieb den unverhohlenen Angreifer als etwa 45 bis 50 Jahre alt, mit einer Größe zwischen 1,75 und 1,80 Metern, normal gebaut, kurzen grauen Haaren und ungepflegtem Bart. Bekleidet war er mit einer dunklen Wollmütze, Jeans und einer dunkelblauen Stoffjacke. Zusätzlich trug er zunächst eine OP-Maske, die möglicherweise seine Identität verschleiern sollte.
Die Ermittler rufen nun Zeugen auf, die am Tattag etwas Auffälliges beobachtet haben, sich zu melden. Für Hinweise, die zur Aufklärung des Falls beitragen, hat die Familie des Opfers eine Belohnung von 2.000 Euro ausgesetzt. Interessierte können die Kriminalpolizei Tübingen unter der Telefonnummer 07071 / 972 42 42 oder per E-Mail an tuebingen.kk@polizei.bwl.de kontaktieren.
Ein weiterer Fall von Entführung
Ähnliche Vorfälle von Menschenraub und Entführung sind in letzter Zeit kein Einzelfall mehr. So wurden kürzlich drei Männer wegen schwerem Menschenraub, Erpressung und Körperverletzung angeklagt. Der Staatsanwalt forderte Haftstrafen zwischen 5,5 und 6,5 Jahren, nachdem das Opfer und sein Komplize in einen entsetzlichen Übergriff verwickelt worden waren. Die Täter bedrohten die beiden mit einer Pistole und einem Revolver und erpressten rund 20.000 Euro sowie eine transaktionelle Forderung in Höhe von 750.000 Euro in Kryptowährung. Dieses Vorfalllandgericht Zweibrücken sorgt weiterhin für Aufsehen, da die Auswirkungen auf die Opfer gravierend sind; einer der Betroffenen hatte sogar Suizidgedanken und konnte Wochen lang das Haus nicht verlassen.
Die Perspektive und die gerichtsrechtlichen Entscheidungen zu diesen Fällen sind erfreulicherweise schon in der Aussicht, aber viele Fragen bleiben offen. Während die Gesellschaft darüber diskutiert, wie man die Sicherheit in öffentlichen Räumen erhöhen kann, bleibt es wichtig, solche Vorfälle nicht einfach als Einzelfälle abzutun.
Die Tübinger Entführung ist ein weiterer erschreckender Hinweis darauf, dass aufmerksame Bürger gefordert sind, um ihre Nachbarn zu schützen und möglicherweise das Schlimmste zu verhindern.