Im beschaulichen Tuttlingen zeigt Gabriele Nenovici, 62 Jahre alt, wie herausfordernd und gleichzeitig erfüllend die Rolle eines pflegenden Angehörigen sein kann. Als Mitarbeiterin im Tuttlinger Krankenhaus in der Geriatrie hat sie nicht nur das medizinische Know-how, sondern auch das Herz am rechten Fleck, wenn es um die Pflege ihrer eigenen Eltern geht. Die 86-jährigen Josef und Maria Hamesz sind pflegebedürftig, und Gabriele hat ihre Arbeitszeit auf 60% reduziert, um mehr Zeit für ihre Familie zu haben. Mit einem umfangreichen Erfahrungshorizont in der Versorgung älterer Menschen, unterstützt sie ihre Eltern, kocht, macht den Haushalt und kümmert sich um die Pflege.

Ihr Engagement wird durch ihren Ehemann Franz, der seit einem Jahr in Rente ist, tatkräftig unterstützt. Gemeinsam meistern sie die Herausforderungen des Alltags. Gabriele Nenovici ist nicht nur eine liebevolle Tochter, sondern auch die Vorsitzende der Heimatortsgemeinschaft Bethausen, wo sie alle zwei Jahre ein Treffen für die Landsmannschaft der Banater Schwaben organisiert. Trotzt der Doppelbelastung durch Beruf und Pflege, plant sie im November 2025 eine vierwöchige Auszeit vom Klinikbetrieb zur Erholung, und ihr Arbeitgeber, das Kreisklinikum Tuttlingen, unterstützt sie bei der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege durch flexible Arbeitszeitmodelle und Beratungsangebote.

Unterstützung für pflegende Angehörige

Die Herausforderungen, vor denen pflegende Angehörige wie Gabriele stehen, sind in Deutschland nicht allein ein individuelles Problem. Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verabschiedet, das darauf abzielt, pflegende Angehörige stärker zu unterstützen. Eine Broschüre, die am 02.12.2025 veröffentlicht wurde, informiert über Freistellungsmöglichkeiten für berufstätige pflegende Angehörige und enthält wichtige Informationen zu den Ansprüchen von Beschäftigten, die nahe Angehörige pflegen. Zielgruppe sind nicht nur pflegende Beschäftigte, sondern auch Pflegebedürftige und Arbeitgeber. Weitere Informationen sind unter wege-zur-pflege.de verfügbar.

Ergänzend dazu haben Arbeitnehmer bei plötzlicher Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen das Recht, bis zu 10 Tage kurzzeitig von der Arbeit freigestellt zu werden. Diese Regelung gilt, wenn die Pflegebedürftigkeit akut und unerwartet auftritt. Wichtig ist, dass die Pflegebedürftigkeit mindestens den Pflegegrad 1 erreicht hat, um diesen Anspruch geltend zu machen. Auch die Möglichkeit einer längeren Pflegezeit, die bis zu 6 Monate betragen kann, ist ein wichtiger Aspekt, der es Angehörigen ermöglicht, in dieser herausfordernden Phase des Lebens die nötige Zeit für ihre Lieben zu finden. Während dieser Zeit bleibt die Sozialversicherung bestehen, und es besteht ein Anrecht auf Rückkehr in die Vollzeitstelle nach der Pflegezeit. Mehr Informationen hierzu finden Sie bei der Verbraucherzentrale.

Gabriele Nenovici ist ein eindrucksvolles Beispiel für die vielen Menschen, die in Deutschland die Doppelrolle von Berufstätigkeit und Pflege übernehmen. Ihre Geschichte zeigt, wie wichtig Unterstützung durch Arbeitgeber und das Gesundheitssystem ist, um die Herausforderungen der Pflege zu meistern und gleichzeitig das eigene Wohlbefinden nicht aus den Augen zu verlieren.