Die Tuttlinger Urologen Philipp Fuchs und Andrea Seitz Escobar stehen vor einer unerwarteten Herausforderung: Der geplante Einzug in ihre neue Praxis „Urologie an der Donau“ am 5. Januar 2026 wird sich verzögern. Initial sollte der Umzug in das ehemalige Postgebäude an der Ecke Weimar-/Wilhelmstraße erfolgen, doch ungedeckte behördliche Vorgaben in Bezug auf Statik, Schallschutz und Brandschutz haben den Innenausbau ins Stocken gebracht. „Erst nach der Erfüllung dieser Auflagen können wir mit dem Innenausbau beginnen“, gibt Fuchs zu bedenken. Das berichten die Kollegen von Schwäbische.

Der Mietvertrag für den neuen Standort wurde zwar vor einem Jahr unterzeichnet, mit einem vertraglichen Mietbeginn am 1. Januar 2026, doch zwischenzeitlich sind neue Brandschutzvorschriften hinzugekommen, die zudem die Verzögerung verstärken. Die Urologen sind verärgert über den Vermieter, die SEG Immo GmbH, die die erforderlichen Arbeiten nicht rechtzeitig erledigten. Der letzte Arbeitstag von Praxisinhaber Thomas Wagner, der die Praxis über Jahrzehnte geleitet hat, ist für den 12. Dezember angesetzt. Neuer Mieter für das alte Postgebäude wird eine Allgemeinarztpraxis sein, die am 1. April 2026 öffnen möchte.

Notlösung für die Urologen

Um eine Obdachlosigkeit der Praxis zu vermeiden, wurde eine Notlösung gefunden: Die Urologen werden vorübergehend in eine leerstehende Praxis nach Emmingen-Liptingen umziehen und dort für drei Monate tätig sein. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Patienten weiterhin behandelt werden können, während die operativen Eingriffe weiterhin in Immendingen durchgeführt werden. Das Praxispersonal wird die Patient:innen rechtzeitig über das neue Arrangement informieren.

Gesetzliche Anforderungen für Arztpraxen

Die Planung und der Umbau der neuen Praxis stehen unter dem strengen Aufsicht von verschiedenen gesetzlichen Anforderungen. Bereits die neuen Räumlichkeiten müssen eine Vielzahl an Vorschriften erfüllen, die in der Virchowbund festgelegt sind. Der Gesetzgeber verlangt, dass Mindestanforderungen an die Raumgröße, Anzahl der Toiletten sowie den Brandschutz und Schallschutz eingehalten werden. Die Arbeitsstättenverordnung spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Für neu gebaute Praxen gelten strengere Auflagen als für Bestandsimmobilien.

Die Arbeitsstättenverordnung bestimmt auch, dass zum Beispiel Behandlungsräume mit mindestens einer Handwasch-Armatur, die berührungslos betätigt werden kann, ausgestattet sein müssen. Des Weiteren ist ein Sterilisationsraum, der den RKI-Richtlinien entspricht, notwendig, um eine fehlerfreie hygienische Versorgung zu garantieren. Es sind auch Anforderungen wie ein barrierefreies Patienten-WC sowie die Sicherheit von Fluchtwegen zu beachten, wie in den Informationen der Heilberufe Projekt ausgeführt.

Die Urologen haben langfristige Pläne für ihre neue Praxis, die einen separaten OP-Bereich und angemessene Untersuchungsräume umfasst. Dennoch müssen die gegenwärtigen Herausforderungen zunächst gemeistert werden, bevor diese Vision Realität werden kann. Die Tatsache, dass der Vermieter hinsichtlich der Verzögerungen schweigt, lässt auf eine angespannte Situation hoffen, die dringend gelöst werden muss.