Exhibitionist sorgt für Empörung im Zug: Polizei greift ein!

Exhibitionist sorgt für Empörung im Zug: Polizei greift ein!
München, Deutschland - In den letzten Tagen war die Bundespolizei in Bayern aufgrund von exhibitionistischen Vorfällen stark gefordert. Am 12. Juni registrierte die Bundespolizei einen unangenehmen Vorfall im Regionalexpress RE 3, als ein 65-Jähriger aus Augsburg eine 29-jährige Physiotherapeutin aus Garching bei München sexuell belästigte. Diese hatte den Mann unbemerkt gefilmt, was schließlich dazu führte, dass er nach einem Gespräch mit ihr seine Handlungen einstellte. Die Bundespolizei nahm den Mann am Hauptbahnhof München fest; er ist als „alter Bekannter“ bekannt, mit Vorstrafen wegen ähnlicher Delikte. Die Staatsanwaltschaft München I hat inzwischen Ermittlungen wegen exhibitionistischer Handlungen eingeleitet, auch wenn der Mann nach polizeilichen Maßnahmen wieder freigelassen wurde, wie oberpfalz-aktuell.com berichtet.
Doch nicht nur in München gab es solch zweifelhafte Vorfälle. Am 19. April wurde am Dortmunder Hauptbahnhof ein 28-jähriger Mann aus Guinea-Bissau wegen seiner exhibitionistischen Handlungen angezeigt. Der Mann hatte sein Geschlechtsteil in der Nähe einer Bäckerei entblößt. Trotz des Eingreifens von Sicherheitsangestellten versuchte er während einer Kontrolle, eine nicht definierbare Substanz aus seiner Hosentasche zu schlucken und wehrte sich gegen die Polizisten. Auch in diesem Fall wurden Ermittlungen eingeleitet wegen verschiedenster Delikte, darunter Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Erregung öffentlichen Ärgernisses, wie presseportal.de festhält.
Exhibitionismus im Fokus
Exhibitionistische Handlungen stellen eine erhebliche Belästigung für die Allgemeinheit dar und sind nach deutschem Recht strafbar. Die rechtlichen Folgen können unter Umständen heftig ausfallen. Personen, die sich solcher Handlungen schuldig machen, müssen mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen. Empfehlenswert ist in solchen Fällen die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers, der nicht nur die Kosten und mögliche Strafen im Blick hat, sondern auch auf eine mögliche Einstellung des Verfahrens hinwirken kann, wie fachanwalt.de erläutert.
Und die Ereignisse in München waren damit noch nicht zu Ende. Am 13. Juni mussten Bundespolizisten am Hauptbahnhof Pfefferspray einsetzen, als zwei Männer, 26 und 32 Jahre alt, sich einer Kontrolle widersetzten und die Beamten bedrohten. Während eines Gerangels wurde ein Bundespolizist verletzt, doch die beiden Männer wurden überwältigt. Ein Drogenschnelltest ergab Positives auf Cannabis und Kokain. Fünf Personen, darunter drei Polizisten, erhielten aufgrund leichter Verletzungen medizinische Versorgung, und die ermittelnden Behörden leiteten Klage wegen diverser Delikte ein.
Fazit
Wie diese Vorfälle zeigen, ist die öffentliche Sicherheit ein wichtiges Thema, das immer wieder in den Fokus rückte. Es bleibt zu hoffen, dass solche Ereignisse weniger häufig vorkommen und die Sicherheit für alle verbessert wird. Im Zweifelsfall ist es gut zu wissen, dass es rechtliche Maßnahmen gibt, die gegen solche Belästigungen ergriffen werden können.
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Ort | München, Deutschland |
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