Im Weilachtal: Abbau von Strommasten startet bald!

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Im Weilachtal, Aichach-Friedberg, werden neun Freileitungsmasten abgebaut. Arbeiten beginnen bald, Naturschutz wird berücksichtigt.

Im Weilachtal, Aichach-Friedberg, werden neun Freileitungsmasten abgebaut. Arbeiten beginnen bald, Naturschutz wird berücksichtigt.
Im Weilachtal, Aichach-Friedberg, werden neun Freileitungsmasten abgebaut. Arbeiten beginnen bald, Naturschutz wird berücksichtigt.

Im Weilachtal: Abbau von Strommasten startet bald!

Im malerischen Landschaftsschutzgebiet „Weilachtal“ stehen in den kommenden Wochen bedeutende Veränderungen an. Neun alte Strommasten der abgebauten Freileitung zwischen Aufhausen und Schiltberg werden entfernt. Diese Maßnahmen, die von der Bayernwerk AG koordiniert werden, sollen je nach Witterung bald beginnen. Um die Bauarbeiten reibungslos durchführen zu können, werden vorübergehend Baustraßen mit mobilen Bauplatten verlegt. Einige geschützte Schilf- und Gehölzbestände müssen zudem zurückgeschnitten werden, um die Arbeiten zu ermöglichen, doch haben die zuständigen Behörden signalisiert, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen von geschützten Flächen zu erwarten sind.

Die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Aichach-Friedberg wurde frühzeitig in die Planungen einbezogen. Alle naturschutzrechtlichen Belange sind zügig und einvernehmlich geklärt worden. Sollten während der Rückbauarbeiten Schäden an den betroffenen Grundstücken entstehen, werden diese selbstverständlich nach dem Abschluss der Arbeiten behoben.

Schutzstatus und Bedeutung von Landschaftsschutzgebieten

Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind ein wichtiger Bestandteil des Naturschutzes in Deutschland. Sie werden aus verschiedenen ökologischen sowie kulturellen Gründen ausgewiesen und zielen darauf ab, die Einmaligkeit und Eigentümlichkeit der jeweiligen Landschaften zu bewahren. LSG machen bundesweit fast ein Drittel der Landesfläche aus und schützen sowohl Naturlandschaften als auch Kulturlandschaften, zu denen auch land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebiete gehören. Die rechtlichen Grundlagen für diese Schutzgebiete sind im Bundesnaturschutzgesetz verankert, insbesondere gemäß § 26 Absatz 1 BNatSchG, der auch die Ausweisung von LSG regelt.

In Deutschland existieren derzeit 8.903 Landschaftsschutzgebiete, die eine Gesamtfläche von etwa 10,1 Millionen Hektar abdecken. Besonders hohe Anteile an LSG finden sich in Nordrhein-Westfalen, während in anderen Bundesländern, wie beispielsweise Schleswig-Holstein, die Anteile geringer sind. Die rechtlichen Bestimmungen sorgen dafür, dass Maßnahmen, die den Charakter eines LSG verändern könnten, kaum erlaubt sind, und Neubauten in diesen Gebieten in der Regel ausgeschlossen sind. Somit wird der Naturhaushalt gesichert und die Regenerationsfähigkeit der Naturgüter erhalten.

Schutz und Nutzung im Einklang mit der Natur

Obwohl die Nutzungseinschränkungen in LSG meist gering gehalten sind, sollen sie die Leistungsfähigkeit der Natur langfristig unterstützen. Landwirtschaftliche Tätigkeiten oder die Forstwirtschaft sind weiterhin zulässig, solange sie die Schutzzwecke nicht negativ beeinflussen. Ein entscheidender Aspekt ist, dass LSG nicht nur den Erhalt der Natur fördern, sondern auch als Erholungsräume für die Menschen dienen. So wird der Flächenverbrauch durch Siedlungen und Infrastrukturmaßnahmen sinnvoll reduziert, was besonders in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland von großer Bedeutung ist.

Auf die Entwicklung im Weilachtal können die Kölner Bürger:innen gespannt sein. Die Entfernung der Strommasten ist nicht nur ein technisches Unterfangen, sondern auch Teil eines größeren Plans zur Erhaltung und Verbesserung der Landschaft. Während die Bayernwerk AG ihre Arbeiten aufnimmt, bleibt es zu hoffen, dass diese Maßnahmen in Einklang mit den schützenswerten Flächen durchgeführt werden, ohne dass die Schönheit und Vielfalt der Region beeinträchtigt wird.