Im Landkreis Aichach-Friedberg gibt es aktuell bewegte Zeiten im Jugendamt. Der Kreishaushalt für das kommende Jahr ist auf eine Summe von fast 210 Millionen Euro festgelegt, wobei der Landkreis plant, etwa 20 Millionen Euro neue Schulden aufzunehmen. Vor diesem Hintergrund sind Einsparungen in verschiedenen Bereichen angedacht, auch im Bereich der Jugendhilfe. Augsburger Allgemeine berichtet, dass das Jugendamt ursprünglich mit 23,5 Millionen Euro für 2026 kalkuliert hatte – ein Plus von 3,5 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr.

Doch die Pläne des Kreisausschusses sorgen für Kontroversen. So wurden Einsparpotenziale insbesondere in der Medienbildung und bei freiwilligen Leistungen identifiziert. Geplant sind Einsparungen in Höhe von:

  • 114.000 Euro durch die Aussetzung des Ausbaus der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS),
  • 150.000 Euro durch die Verschiebung der Stütz- und Fördergruppe an der Edith-Stein-Schule,
  • 130.000 Euro durch die Kündigung des Kooperationsvertrags mit der Medienstelle Augsburg.

Die Diskussion über diese Einschnitte, wie sie auch von der Jugendamtsleiterin Nadine Kopp aufgezeigt wurden, dreht sich um die Nachteile, die solche Einsparungen im präventiven Bereich mit sich bringen könnten. Es wurde ebenso festgestellt, dass die Kündigung des Vertrags mit der Medienstelle Augsburg von den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses abgelehnt wurde, während der Kreisausschuss sie dennoch mehrheitlich beschloss. Immerhin dürfen die Familienstützpunkte weiterhin ihre wichtige Arbeit leisten.

Einsparungen im Burgenlandkreis

Parallel dazu sieht sich der Burgenlandkreis mit einer anderen Situation konfrontiert: Hier muss aufgrund einer Haushaltssperre des Landesverwaltungsamtes eine Einsparung von 2,9 Millionen Euro vorgenommen werden. Davon entfallen 1,5 Millionen Euro auf die Jugendhilfe. Wie MDR berichtet, sollen in diesem Rahmen weniger stationäre und mehr ambulante Angebote geschaffen werden. Ein neues Kinder- und Jugendheim in Bad Bibra wird im Sommer eröffnet und soll helfen, die Nachfrage nach teuren Heimplätzen außerhalb des Landkreises zu reduzieren.

Hintergrund zur Finanzierung der Jugendhilfe

Die Finanzierung von Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe ist komplex. Wie kinder-jugendhilfe.info erläutert, unterscheidet das SGB VIII zwischen der Förderung der freien Jugendhilfe und der Entgeltfinanzierung. Diese Regelungen haben sich seit 1989 stetig weiterentwickelt.

Die Förderungen erfolgen über Zuwendungen, wobei die Träger der öffentlichen Jugendhilfe entscheiden, wie viel gefördert wird. Ein wichtiger Punkt dabei ist, dass die geförderten Träger eine „angemessene Eigenleistung“ erbringen müssen. Dies kann dazu führen, dass etwa Elterninitiativen weniger Eigenanteile leisten müssen als kirchliche Träger.

Mit diesen verschiedenen Ansätzen und Herausforderungen wird deutlich: Die Themen rund um Finanzen und Angebote der Jugendhilfe sind vielschichtig und verlangen sowohl Weitblick als auch strategisches Geschick von den Verantwortlichen. Man kann nur hoffen, dass die richtigen Entscheidungen getroffen werden, um die kommende Generation bestmöglich zu unterstützen.