In den kommenden Jahren stehen viele Betreiber von Photovoltaikanlagen vor einer großen Herausforderung: Sie verlieren die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Besonders betroffen sind die sogenannten Ü20-PV-Anlagen, die bereits seit über 20 Jahren in Betrieb sind. Diese Anlagen müssen dringend Lösungen finden, um auch nach dem Auslaufen der Einspeisevergütung wirtschaftlich betrieben werden zu können. Um diese Thematik aufzugreifen, veranstaltet der Landkreis Aichach-Friedberg in Zusammenarbeit mit der Stadt Augsburg einen kostenfreien Onlinevortrag mit dem Titel „Weiterbetrieb von Ü20-PV-Anlagen“ am Mittwoch, 25. Februar 2026, von 18 bis 20 Uhr. Referent ist Michael Vogtmann, ein Solarexperte der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS). Der Vortrag wird die aktuelle rechtliche Situation sowie verschiedene Nutzungsoptionen nach dem Ende der EEG-Förderung beleuchten und auch technische sowie wirtschaftliche Rahmenbedingungen analysieren. Anmeldungen und weitere Informationen sind unter www.lra-aic-fdb.de/veranstaltungen zu finden.
Die Einspeisevergütung ist ein zentrales Thema für Betreiber von Solaranlagen, da sie direkt von den Fördersätzen abhängt. Diese Fördersätze variieren je nach Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der installierten Leistung der Solaranlage. Für Anlagen bis 100 kW, die zwischen dem 1. Februar 2026 und dem 31. Juli 2026 in Betrieb genommen werden, gelten spezielle Fördersätze. Bei Gebäuden oder Lärmschutzwänden gibt es beispielsweise 12,34 ct/kWh für Teileinspeisung und 10,35 ct/kWh für Volleinspeisung. Für andere Anlagen liegt der Satz bei 6,26 ct/kWh für Teileinspeisung. Eine Erhöhung um 1,5 ct/kWh für Anlagen ab 40 kW steht jedoch noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission. Diese Informationen stammen von der Bundesnetzagentur, die die Fördersätze im Rahmen des EEG veröffentlicht (Bundesnetzagentur).
Neue Perspektiven für Solaranlagen
Ein weiterer interessanter Aspekt ist die Einführung der neuen Erneuerbare-Energien-Klasse im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese Förderung bietet Bauherren von Häusern mit Photovoltaikanlagen die Möglichkeit, einen um 30.000 Euro höheren KfW-Kredit und einen um 5% höheren Tilgungszuschuss zu erhalten. Allerdings gilt die Annahme, dass Solarstrom einer PV-Anlage auf einem kreditgeförderten Effizienzhaus keine Einspeisevergütung erhält, nur, wenn die PV-Anlage über den Kredit „Energieeffizient Bauen“ finanziert wird. Bei anderen Förderungen aus KfW-Programmen kann der Solarstrom jedoch weiterhin per EEG vergütet werden. Bauherren wird empfohlen, Investitionen aufzuteilen und beispielsweise das KfW-Programm 153 mit anderen Programmen zu kombinieren. Auf diese Weise kann der maximale Tilgungszuschuss aus Programm 153 von 10.000 auf 15.000 Euro pro Wohneinheit steigen, wenn der KfW-40-Plus-Standard durch die Solaranlage und einen Speicher erreicht wird (Energie-Experten).
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die bevorstehenden Änderungen im EEG und die neuen Fördermöglichkeiten für effiziente Gebäude sowohl Herausforderungen als auch Chancen für Betreiber von Photovoltaikanlagen mit sich bringen. Der Onlinevortrag am 25. Februar wird sicherlich wertvolle Informationen und Perspektiven für die Zukunft bieten.