Am späten Abend des 25. Februar 2026 kam es in Sulzbach-Rosenberg, Oberpfalz, zu einem kuriosen Vorfall an einer Tankstelle. Ein 27-jähriger Autofahrer, der dringend Sprit benötigte, ignorierte die vorübergehende Sperrung der Zapfsäulen wegen der Tagesabrechnung und riss beim Verlassen der Tankstelle eine Zapfpistole ab. Der Mitarbeiter der Tankstelle hatte ihn zuvor um Geduld gebeten, doch der Mann ließ sich nicht bremsen und fuhr mit der Zapfpistole im Tankdeckel davon.

Nach seinem zunächst flüchtigen Verhalten kehrte der Autofahrer später zurück, um die abgerissene Zapfpistole an die Säule zurückzuhängen, bevor er erneut davongefahren ist. Die Polizei konnte den Mann schnell identifizieren, da Videoüberwachung und Kennzeichen vorlagen. Er sieht sich nun Ermittlungen wegen Verdachts auf Sachbeschädigung und Unfallflucht gegenüber, während glücklicherweise aufgrund der Sperrung der Zapfsäule keine größere Menge Sprit auf den Boden lief. Für weitere Details zu diesem Vorfall, werfen Sie einen Blick auf die Berichterstattung der Mittelbayerischen Zeitung.

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Haftungsfragen bei Tankstellenunfällen

Ein solcher Vorfall wirft jedoch auch wichtige Fragen zur Haftung auf. Versehentliche Schäden beim Tanken sind nicht nur ärgerlich, sie können auch rechtliche Konsequenzen haben. Der ADAC informiert darüber, dass der Tankstellenbetreiber grundsätzlich haftet, wenn die Zapfpistole ordnungsgemäß bedient wurde. Sollte eine Zapfpistole von der Säule fallen und ein Auto beschädigen, so ist der Betreiber in der Regel nicht verantwortlich, es sei denn, es liegt ein Defekt an der Aufhängung vor.

Ein Urteil des Landgerichts Limburg aus dem Jahr 2011 (Az: 3 S 159/11) besagt, dass Schäden nicht im Verantwortungsbereich des Betreibers liegen, wenn kein Defekt an der technischen Ausrüstung vorliegt. Dies bedeutet, dass Autobesitzer damit rechnen müssen, dass sich ein Zapfhahn lösen kann, wenn dieser nicht festgehalten wird. Auch die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers erstreckt sich auf andere Bereiche des Tankstellengeländes und umfasst Maßnahmen zur Verhinderung von Verletzungen, etwa durch rutschige Oberflächen.

Vorsicht am Tankautomaten

In Anbetracht der jüngsten Ereignisse ist es ratsam, beim Tanken besonders vorsichtig zu sein. Die Verkehrssicherungspflicht des Betreibers wird immer dann relevant, wenn es um Verletzungen durch Ausrutschen oder andere Unfälle auf dem Tankstellengelände geht. Bei Regen muss zudem mit Nässe und Glätte gerechnet werden, weshalb Tankstellenbetreiber verpflichtet sind, etwaige Gefahrenquellen, wie zum Beispiel eine Benzinpfütze, unverzüglich zu beseitigen, sobald sie davon erfahren. Weitere Informationen zu den Haftungsfragen beim Tanken finden Sie auch in dem Artikel von t-online.de.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Vorfälle an Tankstellen nicht nur die Betreiber, sondern auch die Autofahrer in die Verantwortung ziehen. Ein gewisses Maß an Achtsamkeit und Geduld ist hier angebracht, um sowohl Schäden als auch rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.