Neuer Stadtverkehr-Newsletter in Ansbach: Jetzt anmelden und gewinnen!

Neuer Stadtverkehr-Newsletter in Ansbach: Jetzt anmelden und gewinnen!
Ansbach, Deutschland - Die Stadt Ansbach hat spannende Neuigkeiten im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs, die sowohl für Alteingesessene als auch für neue Bürger von Bedeutung sind. Die Ansbacher Bäder und Verkehrs GmbH (ABuV) hat ihren Stadtverkehr-Newsletter ins Leben gerufen, um interessierte Bürger regelmäßig über Neuerungen, Freizeittipps und hintergründige Informationen zu informieren. Wer sich in der Zeit vom 22. Juni bis 6. Juli 2025 für den Newsletter anmeldet, hat die Chance, eines von zehn TagesTickets Plus für den Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) zu gewinnen.
Der Anmeldungsprozess gestaltet sich denkbar einfach: Teilnehmer müssen einfach in dem genannten Zeitraum registrieren. Es gibt allerdings einige Bedingungen, die man beachten sollte, wie das Mindestalter von 14 Jahren und die Tatsache, dass jeder Gewinner per E-Mail benachrichtigt wird. Wichtig zu wissen ist, dass die Preise nicht übertragbar sind und auch keine Barauszahlung erfolgt. Sollte sich ein Gewinner innerhalb von drei Tagen nicht melden, wird der Gewinn neu verlost. Die Datenschutzbestimmungen sind transparent, denn persönliche Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach Widerruf der Einwilligung gelöscht.
Neue Website für bessere Informationen
Neben dem Newsletter hat Ansbach weitere Schritte unternommen, um die Sichtbarkeit und Benutzerfreundlichkeit des öffentlichen Nahverkehrs zu erhöhen. Die neue Website stadtverkehr-ansbach.de bietet umfassende Informationen – von Fahrplanauskünften über Ticketinformationen bis hin zu Freizeit-Tipps. Auch eine Gruppenanmeldung und Informationen zum Bus- und Bedarfsverkehr sind hier zu finden. Die Seite ist nicht nur intuitiv, sondern beinhaltet auch einen interaktiven Stadtlinienplan und einen „Eye-Able-Assistant“, der viele Funktionen zur Verbesserung der Zugänglichkeit bietet.
Besonders erfreulich ist, dass alle Busse im Netz barrierefrei ausgestattet sind, was den öffentlichen Verkehr für alle zugänglicher macht.
Regelungen und Verantwortung im ÖPNV
Der Landkreis Ansbach hat sich nicht nur um Sichtbarkeit und Informationsbereitstellung gekümmert, sondern auch um die rechtlichen Rahmenbedingungen des öffentlichen Nahverkehrs. Wie auf der Seite des Landkreises Ansbach zu lesen ist, regelt das Personenbeförderungsgesetz die Zuständigkeit der Aufgabenträger für die Verkehrsleistungen. Seit 1996 sind die Landkreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger im Rahmen des Gesetzes zur Regionalisierung des ÖPNV festgelegt.
Der Landkreis Ansbach stellt die meisten Verkehrsleistungen eigenwirtschaftlich bereit. Dies bedeutet, dass Busunternehmen, die eine Genehmigung von der Regierung von Mittelfranken haben, in Eigenregie arbeiten und dabei auf Tarifeinnahmen angewiesen sind. Dies sorgt für eine gewissenhafte Planung und Organisation des Nahverkehrs und berücksichtigt auch die Barrierefreiheit. Die Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Personen wird aktiv gefördert, mit dem Ziel, bis zum 1. Januar 2022 vollständige Zugangsmöglichkeiten zu schaffen.
Zusammengefasst zeigt sich, dass die Stadt Ansbach mit ihrem neuen Newsletter und der benutzerfreundlichen Website entscheidende Schritte unternimmt, um den öffentlichen Nahverkehr optimal zu fördern und sicherzustellen, dass alle Bevölkerungsgruppen profitieren können. Das ist ein Ansatz, der frischen Wind in den Stadtverkehr bringt und dabei auch noch das Miteinander stärkt.
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Ort | Ansbach, Deutschland |
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