Polizist unter Beschuss: Strafvereitelung nach Bluttat in Aschaffenburg!
Nach einer Bluttat in Aschaffenburg ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Polizeistrafvereitelung. Ein Polizist soll nicht ermittelt haben.

Polizist unter Beschuss: Strafvereitelung nach Bluttat in Aschaffenburg!
Im Januar 2024 kam es in Aschaffenburg zu einer schockierenden Bluttat: Ein psychisch kranker Mann tötete zwei Menschen und führte damit die gesamte Diskussion über die Prävention von Gewalttaten sowie die Handhabung psychisch Erkrankter in Deutschland ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Das Verbrechen hatte jedoch bereits seine Wurzeln in einem Vorfall, der Monate zuvor stattgefunden hatte. Im August 2024 soll der Täter, der zu diesem Zeitpunkt 28 Jahre alt war, seine Freundin angegriffen haben, wobei sie laut Anklage gewürgt und mit einem Messer verletzt wurde. Trotz dieses gewalttätigen Übergriffs ermittelte die Polizei nicht in dem Fall. Dies wirft Fragen auf, die die Staatsanwaltschaft Coburg bereits aufwirft: Warum wurden keine Schritte unternommen, um die Gefährdung zu untersuchen?
Ein Polizist, der in diesem Fall involviert war, steht nun wegen Strafvereitelung im Amt vor Gericht. Laut der Anklage soll er wissentlich die strafrechtliche Verfolgung des späteren Täters vereitelt haben. Es wird vermutet, dass er den Verdächtigen nach dem Angriff in Gewahrsam genommen hat, ohne daraufhin eine angemessene Untersuchung einzuleiten. Der 29-jährige Polizist äußerte sich beim Prozessbeginn nicht zu den Vorwürfen, die ihn nun möglicherweise mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren konfrontieren könnten.
Frühe Intervention und Präventionsprojekte
Die tragischen Ereignisse in Aschaffenburg sind Teil eines größeren Problems, das die Gesellschaft beschäftigt: Wie können solche Gewalttaten verhindert werden? In Nordrhein-Westfalen beispielsweise wurde das Präventionsprojekt „PeRiskoP“ ins Leben gerufen, das darauf abzielt, Personen mit Risikopotenzial frühzeitig zu identifizieren. Das Projekt fördert die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Gesundheitsämtern, Schulen und Justizvollzugsanstalten. Hierbei soll verhindert werden, dass psychisch kranke Menschen in der Gesellschaft übersehen werden und die Gefahren, die von ihnen ausgehen könnten, nicht rechtzeitig erkannt werden. In der Diskussion über die Prävention von Gewalttaten wird auch auf die derzeitige Stigmatisierung psychisch Kranker hingewiesen, die oft noch ein Hindernis bei der frühzeitigen Identifikation darstellt. Die Zahl psychisch Erkrankter unter Tätern hat in den letzten Jahren zugenommen, wie eine steigende Statistik zeigt: 2022 lag der Anteil psychopathologischer Diagnosen bei rund 16 % bei schweren Gewaltdelikten.
Eine wichtige Stimme in diesem Diskurs ist die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), die in einem Positionspapier Empfehlungen zur Prävention von Gewalttaten formuliert hat. Hierbei wird betont, dass die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten konsequenter genutzt werden sollten, ohne dass neue Gesetze erforderlich sind. Ziel muss es sein, sowohl den Schutz der Bevölkerung als auch die Rechte der psychisch Erkrankten zu wahren. Ein wichtiger Schritt könnte der Ausbau der Versorgungsstrukturen, der Eingliederungshilfe sowie der sozialpsychiatrischen Dienste sein, um das Risiko von Gewalttaten zu minimieren.
Letztlich bleibt die Frage, wie Gesetze und gesellschaftliche Strukturen so gestaltet werden können, dass sowohl Täter als auch potenzielle Opfer rechtzeitig geschützt werden. In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen im Fall des Polizisten und der Verdachtsmomente gegen den psychisch kranken Mann aus Aschaffenburg gibt es viel zu bedenken und zu diskutieren.