Am 13. Februar 2026 hat das Verwaltungsgericht Augsburg ein Redeverbot für den AfD-Politiker Björn Höcke in der Stadthalle Lindenberg aufgehoben. Diese Entscheidung erlaubt es Höcke, am kommenden Wochenende als Gastredner bei einer AfD-Veranstaltung im Allgäu aufzutreten. Das Gericht traf diese Entscheidung im Rahmen eines Eilverfahrens und stellte fest, dass die Stadt Lindenberg nicht ausreichend darlegen konnte, dass Höcke strafbare oder antisemitische Äußerungen tätigen würde. Dies ist bereits die zweite Niederlage für die Stadt im Streit um Höckes Auftritt, da ein vorheriger Beschluss bereits die Nutzung der Halle für die Veranstaltung untersagt hatte.

Die Stadt Lindenberg hatte das Redeverbot als verwaltungsrechtliche Auflage für die Zulassung zur Stadthalle erteilt, doch das Gericht wies darauf hin, dass ein vollständiges Zulassungsverbot unverhältnismäßig sei und ein Redeverbot als milderes Mittel in Betracht komme. Die Stadt kann nun Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) einlegen, der über die Zulässigkeit von Redeverboten für Höcke entscheiden wird. Dies könnte für die Stadt Lindenberg überraschend gewesen sein, da sie den ersten Beschluss als Zustimmung zu einem Redeverbot interpretiert hatte.

Konflikte in der Rechtsprechung

Während das VG Augsburg Höckes Auftritt in Lindenberg genehmigte, bestätigte das Verwaltungsgericht Bayreuth ein Redeverbot für Höcke in der Gemeinde Seybothenreuth. In diesem Fall sah das Gericht eine hohe Wahrscheinlichkeit für strafbare Äußerungen von Höcke, insbesondere aufgrund seiner Vorstrafen und seiner Mitgliedschaft im rechtsextremen „Flügel“ der AfD. Die Entscheidung des VG Bayreuth wurde durch die Tatsache gestützt, dass Höcke bereits zweimal wegen der Verwendung einer verbotenen Naziparole verurteilt wurde.

Die rechtlichen Auseinandersetzungen um Höckes Rederecht werfen ein Licht auf die verfassungsrechtlichen Hürden für Redeverbote in Deutschland. Behörden müssen nachweisen, dass rechtswidrige Äußerungen sehr wahrscheinlich sind und dass der Redner sich nicht durch Strafverfolgung oder Ordnungskräfte abhalten lassen würde. Im Fall der Veranstaltung im Allgäu konnten die Gemeinden nicht ausreichend darlegen, dass bei der Veranstaltung Meinungsäußerungen zu erwarten sind, die zu konkreten Gefährdungslagen führen könnten.

Meinungsfreiheit und politische Debatte

Die Diskussion um Höckes Redeverbot ist Teil einer breiteren Debatte über die Meinungsfreiheit in Deutschland. Die AfD sieht sich durch staatliche Übergriffe in ihrer Meinungsfreiheit gefährdet, während SPD und Grüne argumentieren, dass die Meinungsfreiheit durch die AfD selbst gefährdet wird. Die Union kritisiert die AfD für einen „wehleidigen Opfermythos“ und fordert eine klare Trennung zwischen Rechts und Rechtsextremismus. In diesem Kontext betont die FDP die Notwendigkeit von Plattformregulierungen, um Hass und Hetze im Internet zu verhindern.

Die Auseinandersetzung um Höckes Rederecht und die politischen Reaktionen darauf verdeutlichen, wie komplex und vielschichtig die Thematik der Meinungsfreiheit in der heutigen Zeit ist. In einer lebhaften Demokratie ist es wichtig, dass verschiedene Meinungen gehört werden, jedoch müssen auch die Grenzen des Sagbaren und die Verantwortung im Umgang mit den eigenen Äußerungen bedacht werden.

Für die bevorstehenden Veranstaltungen wird es interessant sein zu beobachten, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen und die öffentliche Meinung weiter beeinflusst werden. Sowohl die Stadt Lindenberg als auch die AfD haben Beschwerde beim BayVGH eingelegt, und die Entscheidung dieses Gerichts könnte weitreichende Folgen für zukünftige politische Veranstaltungen haben.

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