Die TÖL 2, bekannt als Seeuferstraße, erstreckt sich über knapp neun Kilometer am östlichen Ufer des malerischen Starnberger Sees. Diese Straße, die vor ihrer Umwandlung von einer Kreisstraße zu einer Gemeindestraße steht, hat in den letzten Monaten für viel Diskussionsstoff gesorgt. Eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen und der Gemeinde Münsing sieht vor, dass die Straße auf die niedrigere Kategorie herabgestuft wird. Der Münsinger Gemeinderat hatte bereits im Dezember 2022 beschlossen, die Verantwortung für die Straßenbaulast zu übernehmen, nachdem die Abstufung zuvor aus Kostengründen abgelehnt wurde.

Ein zentraler Punkt dieser Vereinbarung ist die Notwendigkeit, die Straße vor der Übergabe zu sanieren. Die genauen Kosten für diese Sanierungsmaßnahmen sind bislang nicht festgelegt und müssen vom Landkreis übernommen werden. Einige Mitglieder des Kreisausschusses äußerten Bedenken hinsichtlich der Transparenz der Ausgaben, insbesondere CSU-Kreisrat Martin Bachhuber und Barbara Schwendner von den Grünen. Die TÖL 2, die an der Grenze zum Landkreis Starnberg beginnt und in Ambach in die Staatsstraße 2065 mündet, erfüllt aufgrund ihrer Breite von nur drei bis dreieinhalb Metern nicht die Kriterien für Kreisstraßen, die in der Regel dem überörtlichen Verkehr dienen.

Ein sensibler Naturraum

Die TÖL 2 verläuft durch einen empfindlichen Naturraum und wird überwiegend als Geh- und Radweg genutzt. Das Ingenieurbüro, das die notwendigen Sanierungen plant, arbeitet eng mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim zusammen, um sicherzustellen, dass die Straße zum Stichtag der Übergabe am 1. Juli 2026 in einem Zustand ist, der den Anforderungen einer „künftigen Straßenklasse“ entspricht. Münsing hat dabei die Wahl, ob die Sanierungsarbeiten durch den Landkreis oder durch einen Ausgleichsbetrag an die Gemeinde finanziert werden.

Im Kontext des deutschen Verkehrswesens nimmt die Kategorie der Kreisstraßen eine besondere Stellung ein. Diese Straßen sind in der Regel in der Baulast des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt und dienen dem zwischen- und überörtlichen Verkehr. In Bayern werden sie mit einem Kfz-Kennzeichen vor der Nummerierung versehen, was eine klare Identifizierung ermöglicht. Die TÖL 2 wird nach ihrer Herabstufung in die Kategorie der Gemeindestraßen fallen, die unterhalb der Landesstraße und oberhalb der Gemeindestraße rangiert.

Förderung der Infrastruktur

Im Sinne einer modernen Verkehrsinfrastruktur, die für Mobilität und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit von großer Bedeutung ist, fördert die Landesregierung in verschiedenen Bundesländern den Ausbau und die Modernisierung kommunaler Straßen. In Rheinland-Pfalz werden Zuwendungen bereitgestellt, um Vorhaben wie den Ausbau von Kreisstraßen, innerörtlichen Straßen und Radwegen zu unterstützen. Die Entscheidung über Bauvorhaben und Mittelverwendung liegt dabei in der Verantwortung der Landkreise, die auch für die Planung und den Bau der Kreisstraßen zuständig sind. Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) fungiert als Ansprechpartner für die Förderung zur Verbesserung des kommunalen Verkehrsnetzes.

Die bevorstehenden Veränderungen an der TÖL 2 sind somit nicht nur eine lokale Angelegenheit, sondern stehen im Kontext eines größeren Rahmens, der die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland betrifft. Die Debatte um die Finanzierung und den Zustand der Straße zeigt, wie wichtig Transparenz und klare Entscheidungen in der Kommunalpolitik sind.

Für weiterführende Informationen zur Thematik der Kreisstraßen und deren Bedeutung kann die detaillierte Beschreibung auf Wikipedia eingesehen werden. Zudem bietet die Seite des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz spannende Einblicke in die Förderung der kommunalen Infrastruktur.