In Deutschland nehmen die erschreckenden Zahlen häuslicher Gewalt weiter zu. Im Jahr 2023 erlebten bereits 256.276 Menschen Gewalt in Partnerschaften und Familien, was einem Anstieg von 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Diese Zahl stieg 2024 sogar auf 265.942 Betroffene, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. In Bezug auf die Geschlechterverteilung sind 70,4 Prozent der Opfer Frauen, was die Dringlichkeit einer wirkungsvollen Reaktion unterstreicht.
Angesichts dieser alarmierenden Situation hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Einführung elektronischer Fußfesseln für Täter in Hochrisikofällen beschlossen. Dieser Schritt soll den Schutz der Opfer verbessern und schnellere Reaktionen ermöglichen, während bundesweit einheitliche Regeln eingeführt werden. Die Maßnahmen umfassen auch verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings, um Rückfallrisiken zu minimieren, wie berichtet wurde.
Ein Runder Tisch für Lösungen
Aus dieser besorgniserregenden Lage heraus entstand der Runde Tisch „Gemeinsam gegen häusliche Gewalt“, der kürzlich im Amtsgericht Wolfratshausen stattfand. Hier vernetzen sich verschiedene Akteure wie Polizei, Gerichte und Beratungsstellen, um effektive Lösungen zu finden. Bis zum 20. November 2025 wurden bereits 56 Gewaltschutzverfahren eingeleitet – ein signifikanter Anstieg im Vergleich zu 33 im Jahr 2023 und 29 im Vorjahr. Bemerkenswert ist, dass etwa 8 Prozent aller Verfahren am Familiengericht Gewaltschutzverfahren sind, was die Dringlichkeit dieses Themas unterstreicht.
Karin Wagner, die Beauftragte für Kriminalitätsopfer, betont, dass die Erstellung von Anzeige bei häuslicher Gewalt oft mit Schwierigkeiten verbunden ist. Trotz eines bestehenden Angebots von 13 Männerschutzwohnungen in Deutschland, die insgesamt 49 Plätze bieten, bleibt die Verfügbarkeit eingeschränkt, wie die Situation in einer Augsburger Einrichtung zeigt, die seit 2019 für vier Männer zwei Wohnungen bereitstellt.
Die Rolle der elektronischen Fußfesseln
Mit der geplanten Einführung der elektronischen Fußfesseln wird angestrebt, Hochrisikofälle effektiver zu überwachen. Diese Fußfesseln können von Familiengerichten angeordnet werden, um sicherzustellen, dass Abstand- und Kontaktverbote durchgesetzt werden. So können auch Annäherungen des Täters an das Opfer frühzeitig erkannt werden, was der Polizei eine schnellere Reaktion ermöglicht. Wie in WDR berichtet wird, haben Betroffene die Möglichkeit, ein GPS-Gerät zu erhalten, welches bei näher kommenden Tätern Alarm schlägt. Solche Maßnahmen wurden bereits in Spanien erfolgreich umgesetzt und unter dem Begriff „spanisches Modell“ bekannt.
Die Überwachung von Gewalttätern ist nicht leichtfertig zu betrachten; die Fußfesseln werden nur in begrenztem Umfang und nur in Hochrisikofällen angeordnet. Ein strenger rechtlicher Rahmen stellt sicher, dass die Anordnung stets durch ein Gericht genehmigt werden muss. Die Einarbeitung dieser neuen Regelungen in den deutschen Rechtssystem zeigt, wie ernst man die Bekämpfung häuslicher Gewalt mittelfristig nimmt.
So bleibt die Hoffnung, dass mit diesen Maßnahmen ein weiteres Mal verhindert werden kann, dass die besorgniserregenden Zahlen ansteigen. Die kommenden Monate werden zeigen, wie effektiv diese neuen Regelungen umgesetzt werden können und ob sie den Opfern von häuslicher Gewalt tatsächlich einen besseren Schutz bieten.