Am Landgericht Bamberg war heute viel los: Unterstützer von David Bendels, dem Chefredakteur des Deutschland-Kuriers, drängten sich im Sitzungssaal, um dem Verlauf seines Berufungsprozesses zu folgen. Allen stand die Spannung ins Gesicht geschrieben, denn dieser Fall hat die Grenzen der Meinungsfreiheit erneut in den Fokus gerückt. Laut BR hob das Landgericht Bamberg das Urteil des Amtsgerichts auf; Bendels wurde vom Vorwurf der Verleumdung freigesprochen.
Im Kern des Verfahrens steht ein im Februar 2023 veröffentlichter Post auf der Plattform „X“ (früher Twitter), in dem Bendels ein bearbeitetes Bild von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) teilte. Das Bild zeigte Faeser mit einem Schild, auf dem in provokanter Weise stand: „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“. In der ursprünglichen Aufnahme hielt sie ein Schild mit der Aufschrift „We remember“. Während das Amtsgericht in erster Instanz noch eine Verleumdung sah und Bendels zu sieben Monaten Haft verurteilte, holte das Landgericht jetzt den Freispruch. Vorsitzender Richter Sebastian Dicker erklärte, der Beitrag sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
Meinungsfreiheit als schützenswertes Gut
Der Vorsitzende Richter stellte klar, dass auch stark polarisierende Äußerungen durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt sind. Dies bedeutet, dass Angriffe auf politische Persönlichkeiten grundsätzlich einen besonders hohen Schutz genießen. „Das Urteil ist wichtig, auch im Sinne der satirischen Kunstfreiheit“, so Dicker. Damit wurde unbefriedigende Diskussion über das Spannungsfeld zwischen politischen Äußerungen und der Meinungsfreiheit neu entfacht.
Ein ähnliches Thema griff US-Vizepräsident J. D. Vance im Februar 2025 auf, als er auf der Münchner Sicherheitskonferenz die Maßnahmen gegen Meinungsäußerungen in Deutschland kritisierte. Auch er wollte auf die Gefahr aufmerksam machen, dass Meinungsfreiheit in Europa zunehmend kriminalisiert wird. Laut Deutschland.de ist die Meinungsfreiheit in Deutschland durch Artikel 5 des Grundgesetzes verankert und schützt das Recht, Meinungen in Wort, Schrift und Bild zu äußern.
Fazit und Ausblick
Für Bendels endete der Prozess mit einem unerwarteten Erfolg. Die Entscheidung des Landgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft das Recht hat, innerhalb einer Woche Revision einzulegen. So bleibt es spannend, ob diese Frage der Meinungsfreiheit letztendlich vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht enden wird. Die Diskussion um die Belastbarkeit der Meinungsfreiheit wird damit weitergehen – ein Thema, das nicht nur das politische Klima in Deutschland, sondern auch die Gesellschaft als Ganzes betrifft.
Die Meldungen rund um den Fall zeigen, dass die Meinungsfreiheit ein hohes Gut ist, jedoch nicht ohne Grenzen bleibt. Auch die Auseinandersetzung kann nicht nur polarisieren, sondern muss auch tiefere Fragen nach Verantwortung und Ehrenschutz diskutieren. Davon wird sicher noch die eine oder andere Schlagzeile in den kommenden Tagen kommen!