In den letzten Tagen ergab sich ein herausforderndes Szenario für die Betreiber von Photovoltaikanlagen in Deutschland. Besonders betroffen waren die EEG-Anlagen, die aufgrund einer hohen Energieeinspeisung aus Solarquellen und eines gleichzeitig geringen Verbrauchs abgeregelt werden mussten. So berichteten die Stadtwerke Bayreuth, dass die Stabilität des Stromnetzes aufgrund der hohen Einspeisung gefährdet war, weshalb regulatorische Maßnahmen erforderlich wurden.

Die Abregelung, die auf Anweisung des übergeordneten Netzbetreibers erfolgte, ist im Energiewirtschaftsgesetz verankert und betrifft insbesondere große Photovoltaikanlagen. Am 30. Juni wurde eine Reduzierung der Einspeisung um 7 Megawatt angeordnet, was etwa 40 größeren PV-Anlagen über 100 Kilowatt zugutekam. Am 2. Juli wurde die Maßnahme weiter verschärft; hier mussten 200 kleinere EEG-Anlagen zusätzlich zur Abregelung der größeren Systeme ihre Einspeiseleistung um insgesamt 13 Megawatt reduzieren.

Worauf müssen Betreiber achten?

Betreiber, deren Anlagen keine Einspeisung mehr zeigen, könnten ebenfalls betroffen sein. Doch keine Sorge: Die Stadtwerke Bayreuth übernehmen automatisch die Auszahlung der Entschädigung für entgangene Einspeisevergütung, was für die Anlagenbetreiber eine Erleichterung darstellt.

Ein hohes Augenmerk sollte hinsichtlich des Eigenverbrauchs gelegt werden, da Betreiber von Solarstromanlagen, die den erzeugten Strom vornehmlich für den Eigenbedarf nutzen, besser durch diese Abregelungsverluste kommen. Der Eigenverbrauch kann durch Maßnahmen wie den Einsatz von photovoltaisch betriebenen Wärmepumpen oder Batteriespeichern gesteigert werden, sodass überschüssiger Strom zwischengespeichert und später genutzt werden kann, wie die Energie-Experten anmerken.

Änderungen durch das EEG 2025

Ein weiterer bedeutender Aspekt für die Betreiber von Photovoltaikanlagen wird die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ab dem 1. Januar 2025 sein. Hier entfällt die Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen für neue PV-Anlagen, was insbesondere Betreiber kleiner gewerblicher Anlagen bis 10 kW betrifft. Ab dann wird der Eigenverbrauch entscheidend für die Wirtschaftlichkeit der Anlagen – eine Entwicklung, die bereits in den Regeln der EEG 2025 angestoßen wurde.

Die Ampel-Koalition plant Reformen, die dazu beitragen sollen, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und gleichzeitig die Netzstabilität zu sichern. Smart Meter und Batteriespeicher spielen hierbei eine zentrale Rolle. Diese Technologien sollen die Eigenverbrauchsquote der Betreiber erhöhen und dazu beitragen, potenzielle Überlastungen des Netzes zu vermeiden.

Einige Experten warnen jedoch vor den Herausforderungen, die die Änderungen mit sich bringen. Die Unsicherheiten bezüglich der Einspeisevergütung ab 2025 könnten finanzielle Belastungen für die Betreiber von PV-Anlagen nach sich ziehen. Es bleibt also abzuwarten, wie sich der Markt weiterentwickeln wird und welche Maßnahmen erforderlich sein werden, um die erneuerbaren Energien zukunftsfähig zu halten.