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Heute ist der 25.02.2026. Im Landkreis Cham gibt es positive Nachrichten bezüglich der Vogelgrippe (H5N1), die Ende Januar im Gemeindebereich Furth im Wald festgestellt wurde. Das Landratsamt Cham hat am Mittwoch mitgeteilt, dass die ursprünglich eingerichteten Sperrzonen aufgehoben werden. Damit entfällt die Stallpflicht für Geflügeltiere, die während der Ausbrüche galten. Diese Entscheidung beruht auf den Ergebnissen der Kontrollen und Überwachungsmaßnahmen des Veterinäramtes Cham, die keine weiteren Verdachts- oder Krankheitsfälle ergaben.

Die epidemiologischen Ermittlungen haben ebenfalls gezeigt, dass es keinen Anhaltspunkt für eine Weiterverbreitung des Virus gibt. Auch bei Umgebungsuntersuchungen wurden keine klinisch auffälligen Hausgeflügelbestände gefunden. Mit der Allgemeinverfügung vom 23.01.2026 sind die Sperrzonen, die sowohl eine Schutz- als auch eine Überwachungszone umfassten, nun offiziell aufgehoben. Ab dem 26.02.2026 ist der Verkauf oder die Abgabe von lebendem Geflügel, Eiern und Geflügelfleisch wieder erlaubt.

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Fortdauernde Sicherheitsmaßnahmen

Obwohl die Einschränkungen für Geflügelhalter nun nicht mehr gelten, weist das Veterinäramt darauf hin, dass einige Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin beachtet werden müssen. Dazu gehört die Sicherung der Stallungen, das Tragen von Schutzkleidung und die sorgfältige Reinigung sowie Desinfektion von Gerätschaften und Schuhwerk. Geflügelhalter sind zudem verpflichtet, zusätzliche Aufzeichnungen über verendete Tiere und die Legeleistung zu führen.

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Ein Fütterungsverbot für Wildvögel, wie Tauben, Enten, Gänse und Schwäne, bleibt bestehen, während das Füttern von Singvögeln weiterhin erlaubt ist. Die Bevölkerung wird gebeten, tote Wildvögel nicht anzufassen und Funde umgehend dem Veterinäramt, der Gemeinde oder der Polizei zu melden.

Aktuelle Entwicklungen in Deutschland und Europa

Trotz der positiven Nachricht aus Cham ist die Vogelgrippe in Deutschland nicht überwunden. Am 24. Februar 2026 wurde ein neuer Verdachtsfall im Landkreis Cloppenburg (Niedersachsen) gemeldet, wo eine Mastputenhaltung mit etwa 3.800 Putenhähnen betroffen ist. Das AI H5-Virus wurde nachgewiesen, und die Tötung des Bestandes wird vorbereitet. Auch in den Niederlanden gab es jüngst Ausbrüche, unter anderem in einem Legehennenbetrieb in Ede, wo rund 23.000 Tiere gekeult werden mussten.

Der Winter 2025/2026 hat sich als besonders herausfordernd für die Geflügelhaltung erwiesen, mit zahlreichen Fällen von Vogelgrippe in verschiedenen Regionen Deutschlands und den Nachbarländern. Die Situation bleibt angespannt, und die Behörden setzen alles daran, die Ausbreitung des Virus zu kontrollieren. Weitere Informationen zu den aktuellen Entwicklungen finden Sie in einem umfassenden Überblick über die Geflügelpest in Deutschland und Europa hier.

Die Situation verdeutlicht einmal mehr, wie wichtig es ist, präventive Maßnahmen zu ergreifen und die Öffentlichkeit über die Gefahren von Seuchen aufzuklären. In Zeiten, in denen sich Krankheiten rasch ausbreiten können, sind Informationen und Aufklärung entscheidend für den Schutz der Tierbestände und letztlich auch der menschlichen Gesundheit.