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In der heutigen Arbeitswelt ist die pünktliche Gehaltszahlung ein zentrales Thema für die finanzielle Sicherheit von Arbeitnehmern. Ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen zeigt, dass Arbeitnehmer in Deutschland das Recht haben, ihren Arbeitsvertrag einseitig und ohne vorherige Ankündigung zu kündigen, wenn ihr volles Gehalt nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wird. Dies ist im Artikel 35 des Arbeitsgesetzbuches von 2019 festgehalten. Doch wie sieht es aus, wenn es zu Lohnzahlungsverzögerungen kommt?

Lohnzahlungsverzögerungen können aus verschiedenen Gründen entstehen, wobei höhere Gewalt eine häufig genannte Ausrede ist. In einem aktuellen Fall stellte Herr Tuan die Frage, ob er gemäß Artikel 35 des Arbeitsgesetzbuches kündigen könne, wenn mehr als 30 Tage vergangen sind, ohne dass sein Selbstverwaltungsplan zur Gehaltszahlung genehmigt wurde. Das Innenministerium stellte jedoch klar, dass ein noch nicht genehmigter Selbstverwaltungsplan kein Ereignis höherer Gewalt im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Arbeitsgesetzbuches darstellt. Bei Verzögerungen von 15 Tagen oder mehr ist der Arbeitgeber zudem verpflichtet, Zinsen auf die verspätete Zahlung zu zahlen, basierend auf dem Zinssatz für einmonatige Festgeldanlagen der Bank, bei der das Lohnkonto des Arbeitnehmers geführt wird (Quelle).

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Rechte der Arbeitnehmer

Die pünktliche Gehaltszahlung ist nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein emotionales Bedürfnis für Arbeitnehmer. Bei Zahlungsverzug ist schnelles Handeln erforderlich. Die Kanzlei Pflüger Rechtsanwälte betont die Bedeutung von Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen und bietet ein kostenfreies Erstgespräch zur Einschätzung der Situation an (Quelle). Arbeitnehmer sollten auch wissen, dass sie im Falle von erheblichem Lohnverzug das Recht haben, ihre Arbeitsleistung zurückzubehalten und sogar fristlos zu kündigen, wenn Löhne über mindestens zwei Monate ausbleiben.

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Die Fälligkeit des Lohns regelt § 614 BGB, dem zufolge die Vergütung nach Leistung der Dienste zu entrichten ist. Bei monatlicher Vergütung ist der Lohn am ersten Tag des Folgemonats fällig, spätestens am letzten Arbeitstag des Monats. Fällt der Zahltag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Zahlung auf den nächsten Bankarbeitstag. Eine rechtzeitige Liquiditätsplanung ist für Arbeitgeber unerlässlich, um pünktliche Zahlungen sicherzustellen und arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden (Quelle).

Was tun bei Zahlungsverzug?

Arbeitnehmer sollten bei verspäteter Zahlung zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Sollte dies keine Lösung bringen, ist eine schriftliche Mahnung notwendig. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber transparent kommunizieren, um das Vertrauen der Arbeitnehmer nicht zu gefährden. Gerichte sehen eine Zahlung bis zum 15. des Folgemonats als zumutbar an, und bei Zahlungsverzug gerät der Arbeitgeber automatisch in Verzug, ohne dass eine Mahnung nötig ist.

Insgesamt ist es für Arbeitnehmer entscheidend, ihre Rechte zu kennen und im Falle von Lohnverzögerungen aktiv zu werden. Mithilfe von rechtlicher Unterstützung können sie ihre Ansprüche durchsetzen und sich gegen finanzielle Belastungen wehren. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bieten dabei einen klaren Schutz, den es zu nutzen gilt.