Starke Finanzen: Zug stimmt über zukunftsweisendes Steuerpaket ab!
Am 30. November 2025 stimmt der Kanton Zug über ein neues Steuerpaket ab, das Familien und Unternehmen entlasten soll.

Starke Finanzen: Zug stimmt über zukunftsweisendes Steuerpaket ab!
Am 30. November entscheidet der Kanton Zug über eine wichtige Änderung des Steuergesetzes, und die Diskussionen um das Steuerpaket sind bereits in vollem Gange. Wie Nau berichtet, setzt sich Gregor Bruhin, Zuger SVP-Kantonsrat und Unternehmer, leidenschaftlich für die Vorlage ein. Er sieht in dem Steuerpaket einen entscheidenden Vorteil für alle Bürgerinnen und Bürger des Kantons und betont, dass es notwendig ist, die Steuerbelastung für Familien, den Mittelstand und Unternehmen zu reduzieren.
Klar ist, dass Zug sowohl für Einwohner als auch für Unternehmen ein attraktiver Standort ist. Bruhin hebt hervor, dass die gesunde Finanzlage, die starke Wirtschaft und die hohe Lebensqualität des Kantons erhalten bleiben sollen. Das Steuerpaket enthält gezielte Verbesserungen, darunter Erleichterungen bei Abzügen für Kinder und höhere Abzüge für Krankenkassenprämien sowie Unterstützung für Rentnerinnen und Rentner.
OECD-Mindeststeuer als Herausforderung
Ein zentraler Aspekt der Debatte ist die bevorstehende Einführung der OECD-Mindeststeuer. Ab dem Jahr 2024 wird eine weltweite Mindeststeuer von 15 Prozent für große internationale Unternehmen eingeführt. Dies könnte die Standortattraktivität der Schweiz, insbesondere des Kantons Zug, beeinträchtigen, wie in der Zuger Nachrichten zu lesen ist. Um diese Herausforderung zu meistern, plant der Regierungsrat des Kantons Zug, die durch die Mindeststeuer generierten zusätzlichen Einnahmen von voraussichtlich rund 200 Millionen Franken pro Jahr in soziale Maßnahmen, nachhaltige Infrastruktur und Innovationsprojekte zu investieren.
Hierbei stehen bedarfsorientierte Angebote in der Kinderbetreuung, höhere Kantonsbeiträge an Privatschulen und Investitionen ins Wohnungswesen auf der Agenda. Innovative Projekte wie die Blockchain Zug Joint Research Initiative und die ETH Learning Factory Zug sollen ebenfalls gefördert werden, um die Wettbewerbsposition des Kantons zu sichern.
Auswirkungen auf multinationale Unternehmen
Der Bundesrat hat zudem beschlossen, die Ergänzungssteuer im Inland ab dem 1. Januar 2024 zu erheben, während die internationale Ergänzungssteuer IIR und UTPR vorerst nicht in Kraft tritt. Ein wichtiger Bestandteil für multinationale Unternehmen ist das Country-by-Country-Reporting (CbCR), das bereits seit 2017 in der Schweiz gültig ist und zur Transparenz im Steuerwesen beitragen soll. Wie BDO erläutert, müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Daten den Anforderungen qualifizierter Jahresabschlüsse entsprechen, um von den neuen Vorschriften profitieren zu können.
Ein Nein zum Steuerpaket wird von Bruhin als Rückschritt betrachtet, der den Kanton Zug schwächen könnte. Im Gegensatz dazu wird ein Ja als verantwortungsvoller Schritt zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts gewertet. Der Druck, den Standort attraktiv zu gestalten und gleichzeitig die sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu meistern, bleibt also hoch.
Die Vernehmlassung zur Gesetzesvorlage läuft noch bis zum 15. September 2024, bevor das neue „Gesetz über Standortentwicklung“ und die entsprechenden Verordnungen am 1. Januar 2026 in Kraft treten sollen. Der Kanton Zug steht somit vor entscheidenden Weichenstellungen, die die Zukunft als Wirtschaftsstandort maßgeblich beeinflussen werden.