Was für eine Wendung im Gin-Geschäft! Fünf Freunde aus dem Landkreis Coburg, die während der Pandemie mit einem eigenen Gin durchstarteten, sehen sich nun mit einem richtungsweisenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) konfrontiert. Die frisch gegründete Firma bietet nicht nur den klassischen Gin an, sondern hat auch eine alkoholfreie Variante im Sortiment. Doch ob das Produkt weiterhin als „Gin“ verkauft werden darf, steht nun auf der Kippe. NP Coburg berichtet, dass der EuGH entschieden hat, dass alkoholfreie Getränke nicht als „Gin“ bezeichnet werden dürfen.
Der Streit begann mit einer Klage des Verbands Sozialer Wettbewerb e. V., der den Schutz der Verbraucher im Blick hatte. Das Oberlandesgericht Potsdam stellte die Frage, ob das Unternehmen, das „Virgin Gin Alkoholfrei“ vermarktete, das Recht hatte, überhaupt den Begriff „Gin“ zu verwenden. Das Gericht wandte sich daraufhin an den EuGH, der in dieser Sache am 13. November 2025 ein Urteil fällte. Der EuGH sprach sich klar dagegen aus: Eine alkoholfreie Variante gehört nicht zu den Spirituosen, für die die Bezeichnung „Gin“ reserviert ist. Diese Regelungen sind im EU-Recht festgelegt, wie Tagesschau berichtet.
Verbraucherschutz hat Vorrang
Die Richter argumentierten, dass die Bezeichnung „Gin“ in der EU für Getränke vorbehalten ist, die aus Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs mit Wacholderbeeren hergestellt werden und einen Mindestalkoholgehalt von 37,5 Prozent aufweisen. Durch die Verwendung des Begriffs „alkoholfrei“ könne es zu Verwechslungen kommen, die Verbraucher in die Irre führen könnten. ZDF berichtet, dass der Gerichtshof betont hat, dass der Schutz der Verbraucher vor solchen Missverständnissen oberste Priorität hat.
Das Unternehmen, das aufgrund dieses Urteils eine Umbenennung seines Produktes in Erwägung ziehen muss, bleibt jedoch nicht auf der Strecke. Es hat die Möglichkeit, das alkoholfreie Getränk unter einem anderen Namen zu vertreiben. Das Urteil könnte auch langfristige Auswirkungen auf den gesamten Gin-Markt haben, der in den letzten Jahren einen regelrechten Boom erlebt hat. Seit 2018 sind viele neue Gin-Marken auf den Markt gekommen, und Bars mit über 50 verschiedenen Sorten sind mittlerweile der Standard.
Der Gin-Hype hat nicht nur die Regale der Liquor-Shops gefüllt, sondern auch die Bartender zum Experimentieren angeregt. Während die Branche vor dieser neuen Herausforderung steht, wird deutlich, dass die EU-Regeln und der Verbraucherschutz in einer Welt, in der Drinks hoch im Kurs sind, weiterhin eine zentrale Rolle spielen werden.